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Staatskanzlei veröffentlicht Corona-Regeländerungen

Ab Montag gelten in Rheinland-Pfalz einige Lockerungen. Unter anderem wird der Straßenverkauf von Eis erlaubt. Geschäfte und Tierparks dürfen unter Auflagen öffnen. Unter Beachtung der Hygieneregeln dürfen alle Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer appelliert, die Abstandsregeln einzuhalten und eine Schutzmaske zu tragen. Foto: Staatskanzlei RLP

Ministerpräsidentin Malu Dreyer appelliert, die Abstandsregeln einzuhalten und eine Schutzmaske zu tragen. Foto: Staatskanzlei RLP

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei hat über die wichtigsten Regeländerungen informiert, die ab Montag in Rheinland-Pfalz in Kraft treten. Die Landesregierung wird die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom Mittwoch heute in einer Verordnung umsetzen. "Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich", betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz. Im Mittelpunkt stünde aber weiter der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen. Es dauere 14 Tage, bis der Effekt der Lockerungen sichtbar werde. Dreyer appelliert, weiterhin Abstand zu halten und bleiben möglichst zu Hause zu bleiben. "Tragen Sie wann immer möglich, vor allem aber beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine sogenannte nicht-medizinische Alltagsmaske", so Dreyer. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
  • Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
  • Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
  • Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
  • Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben geschlossen.


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