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Wo war Landrat in der Unglücksnacht?

Am Freitagmorgen hatte der Landrat des Kreises Ahrweiler eine anberaumte Pressekonferenz kurzfristig abgesagt. Kein Wunder, denn er hatte andere Gäste.
Pressekonferenz im Polizeipräsidium Koblenz (v. l.): Oberstaatsanwältin Ute Adam-Backes, Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse und LKA-Präsident Johannes Kunz. Foto: Kruft

Pressekonferenz im Polizeipräsidium Koblenz (v. l.): Oberstaatsanwältin Ute Adam-Backes, Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse und LKA-Präsident Johannes Kunz. Foto: Kruft

Die Staatsanwaltschaft Koblenz durchsuchte das Kreishaus und beschlagnahmte unter anderem die Einsatztagebücher (digital und auf Papier). Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse in einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag im Koblenzer Polizeipräsidium mitteilte, traf er am Morgen einen „gefassten und ruhigen“, aber dennoch über die Einleitung des Verfahrens bestürzten Landrat vor. Das Ermittlungsverfahren gegen Landrat Pföhler und einen seiner Mitarbeiter (dessen Name nicht genannt wurde) wurde bereits am 4. August eingeleitet, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli im Ahrtal. Nach dem derzeitigen Stand fanden 141 Menschen den Tod und mehr als 700 Menschen wurden verletzt. Kruse skizzierte den derzeitigen Stand der Ermittlungen. Sie gestalten sich sehr umfangreich und würden noch viel Zeit in Anspruch nehmen. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, so Kruse, der mehrfach betont, dass die Überlegungen nur vorläufig seien. Seit Montag habe es 60 bis 70 Hinweise aus der Bevölkerung gegeben, wobei erschütternde Erlebnisse geschildert worden seien. Das Mail-Postfach bleibt auch weiter bestehen: unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de Anlass zur sorgfältigen Prüfung habe die Zusammensetzung von vielen Mosaiksteinchen gegeben, die ein wenig widersprüchliches Bild vermittelten. Anhand eines zeitlichen Aufrisses machte er die Gründe für das Verfahren deutlich. Um 17 Uhr habe das Hochwasser Schuld erreicht. In der Sinziger Einrichtung wurde ein Teil der Bewohner um 2.30 Uhr in Sicherheit gebracht. Innerhalb dieser neun Stunden habe sich die Flutlage drastisch verschlechtert. Die Pegelstände zeigten entsprechendes. Warum erfolgte die Alarmierung so spät? Wie sich –laut Staatsanwaltschaft – herausstellte sei der Landrat in der Katastrophennacht nicht überwiegend im Krisenstab gewesen. Das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz sieht eine Beauftragung eines Mitarbeiters für den Katastrophenfall vor. Der Kreis Ahrweiler machte davon bereits seit Jahren Gebrauch. Die Frage bleibt nun: Wer hat was zu welcher Zeit gewusst und wie ist das Wissen weitergegeben worden. Diese Frage wird die Staatsanwaltschaft noch eine ganze Weile beschäftigen.


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