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15 neue Pfarreien – Dekrete werden jetzt zugestellt

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen. Sie werden den amtierenden Pfarrern sowie den Verwaltungs- beziehungsweise Kirchengemeinderäten und Verbandsvertretungen nun zugestellt.
Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen.

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen.

Die Dekrete bestimmen die Aufhebung der bisherigen und die Errichtung der neuen Pfarreien und Kirchengemeinden. Zum 1. Januar 2020 werden die Pfarreien Andernach, Betzdorf, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Koblenz, Maifeld-Untermosel, Mayen, Neuwied, Sinzig, Saarbrücken, St. Wendel, Tholey, Völklingen, Wadern und Wittlich errichtet.

Errichtung von 15 neuen Pfarreien und Kirchengemeinden

Mit der Zustellung der Dekrete beginnt kirchenrechtlich eine Zehntages-Frist, in der Beschwerde gegen das Dekret beim Bischof eingelegt werden kann. Dann hat der Bischof erneut die Möglichkeit, Veränderungen vorzunehmen, bevor die Dekrete umgesetzt werden.

Anhörung zeigt differenziertes Bild von Zustimmung und Ablehnung

Mit dem Versand der Dekrete sind auch die Ergebnisse aus der Anhörung veröffentlicht worden (siehe https://www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/anhoerung/anhoerung-zu-den-dekreten). Die Auswertung hat das PRAGMA Institut Reutlingen vorgenommen. „Diese zweite Anhörung zeigt uns erneut ein differenziertes Bild“, kommentiert Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg die Ergebnisse. Die Rücklaufquote liegt bei 68,4 Prozent. 52 Prozent davon stimmen den Planungen zu, etwa in Wittlich, Tholey oder Ochtendung, oder stehen ihnen neutral gegenüber. In manchen Pfarreien zeigt sich jedoch auch eine deutliche Ablehnung gegen die neue Pfarreistruktur, etwa in St. Wendel, Mayen oder Neuwied. „Die hohe Ablehnung mancherorts lässt sich nachvollziehen, wenn man die Situation vor Ort anschaut“, sagt von Plettenberg. „Sie zeigt eine hohe Identifikation mit den jetzigen Pfarreien und der bisherigen Gremienstruktur.“ Bei den Stellungnahmen zu Pfarrort oder Pfarrname sind die Zustimmungswerte höher. Vergleiche man die bedingten oder gänzlich ablehnenden Voten (in sieben Pfarreien) mit den Zustimmungen oder neutralen Stellungnahmen in den acht weiteren Pfarreien (etwa „keine Äußerung“ oder der Hinweis „zur Kenntnis genommen“), bedeute das für Bischof Stephan und die Bistumsleitung: „Wir gehen den vorgeschlagenen Weg der Synodenumsetzung konsequent weiter.“ Von Plettenberg erinnert daran, dass die Entscheidung für das gesamte Bistum gelte: Es könne also nicht „ein paar neue Pfarreien und daneben einige alten Typs“ geben.

Seelsorge ist gewährleistet – Orte von Kirche können sich entwickeln

Von Plettenberg sieht in den Anhörungsergebnissen wichtige Hinweise für die Leitungsteams der neuen Pfarreien, die bereits seit September feststehen. „Gerade da, wo es viele Widerstände gibt, wird natürlich das Gespräch wichtig sein. Oftmals geht es ja darum, Ängste zu nehmen vor dem, was kommt.“ Der Generalvikar ist zuversichtlich, dass die Menschen spüren, dass die lokale Verbundenheit erhalten bleiben kann, nicht zuletzt durch die bekannten Seelsorgerinnen und Seelsorger. Er blickt zuversichtlich auf die Gründung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft: „Ich bin sehr gespannt, wie die Menschen sich einerseits an den bekannten und bewährten Orten von Kirche vernetzen werden und ihr Christsein leben. Und genauso freue ich mich darauf, zu sehen, wie sich neue und vielleicht auch ganz unerwartete Orte von Kirche entwickeln werden.“ Alle Informationen zur Synodenumsetzung sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.


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