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Robert Syska

Ab Samstag sind wieder Krankenhausbesuche möglich

Kreis Bad Kreuznach. Die Besuchsregeln der Krankenhäuser verändern sich: Ab dem kommenden Samstag, 30. April, wird das generelle Besuchsverbot aufgehoben.

Symbolbild.

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Bild: Pixabay

Ab Samstag sind auch in den Bad Kreuznacher Krankenhäusern wieder Patientenbesuche möglich. Nach der sogenannten 1-1-1-Regel kann jeder Patient täglich einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Für Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht und die 3-G-Regel. Demnach kann jeder Patient im Krankenhaus St. Marienwörth einmal täglich zwischen 15 und 18 Uhr für eine Stunde Besuch von einer Person erhalten. Im Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach und Kirn sind Besuche ab sofort zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Ausnahmen können etwa für Besuche auf der Geburtshilfe-, Kindermedizin- und Intensivstation sowie bei medizinisch begründeten Fällen nach vorheriger Rücksprache vereinbart werden.

Für alle Häuser gilt: Alle Besucher werden am Haupteingang registriert, der entsprechende Fragebogen steht auf www.marienwoerth.de und www.kreuznacherdiakonie.de als Download zur Verfügung. Da es wegen der erforderlichen Registrierung zu Zeitverzögerungen kommen kann, ist ein Eintreffen vor der eigentlichen Besuchszeit sinnvoll.


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