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Amtszeit "auf Vorrat" des DEHOGA-Landespräsidenten rechtens?

20 DEHOGA-Mitgliedsbetriebe haben eine Klage beim Landgericht Bad Kreuznach gegen ihren Landesverband eingereicht. Das Ziel: Die bereits im August 2018 vollzogene Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des DEHOGA Rheinland-Pfalz für die Amtzeit 2021 bis 2029 soll für nichtig erklärt werden.
Bis 2029 zum Präsidenten des DEHOGA Landesverbandes Rheinland-Pfalz gewählt: Gereon Haumann.

Bis 2029 zum Präsidenten des DEHOGA Landesverbandes Rheinland-Pfalz gewählt: Gereon Haumann.

von Kai Brückner Mit dieser „Bescherung“ kurz vor dem Weihnachtsfest haben der rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA mit Sitz in Bad Kreuznach und dessen Präsident Gereon Haumann wahrscheinlich nicht gerechnet: Im Namen von 20 Hotel- und Gastronomiebetrieben hat eine Münchner Anwaltskanzlei einen Antrag auf Klageerhebung beim Landgericht Bad Kreuznach eingereicht. Das beantragte Ziel der 20 Kläger, die mehrheitlich aus den DEHOGA Kreisverbänden Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg stammen: Die bei der DEHOGA-Delegiertenversammlung Mitte August beschlossene vorzeitige Wahl von Gereon Haumann zum DEHOGA-Landespräsidenten für die Jahre 2021 bis 2029 soll für nichtig erklärt werden.

Vorzeitige Wahl satzungsgemäß oder nicht?

Hauptgrund für diese Forderung: „Die Wahl eines zukünftigen Präsidenten während der laufenden Amtszeit des amtierenden Präsidenten sieht die DEHOGA-Satzung gar nicht vor“, so Matthias Ganter, einer der klagenden 20 Hoteliers und Gastronomen. Zum Zeitpunkt der Wahl hatte Haumann erst knapp über die Hälfte seiner laufenden Amtszeit hinter sich gebracht und noch drei Jahre bis 2021 vor sich. „Für eine satzungskonforme Wahl während der laufenden Amtszeit hätte es zunächst einer Änderung der DEHOGA-Satzung bedurft. Die Satzung wurde unserer Auffassung nach aber dahingehend während der Delegiertenversammlung nicht geändert“, so Ganter. „Die zwischenzeitlich mehrfach zitierte Klage von 20 der 4.500 Mitgliedsbetriebe liegt bislang weder dem Verband noch den beauftragten Anwälten vor“, nimmt DEHOGA-Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs auf Anfrage des WochenSpiegel Stellung.  Der Inhalt der Klageschrift sei daher nicht bekannt. „Die beauftragten Anwälte sind gleichwohl zu dem Ergebnis gelangt, dass die Wahl satzungsrechtlich einwandfrei und vom Verfahrensablauf ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Einsprüche gegen die Wahl sind trotz Nachfrage des Versammlungsleiters nicht erhoben worden. Nach Auffassung der beauftragten Anwälte des DEHOGA Rheinland-Pfalz dürfte die angeblich eingereichte Klage schon von daher keinerlei Aussicht auf Erfolg haben“, so Roeren-Bergs.

DEHOGA-Präsidium will Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss aus dem Verband prüfen

Auch das Präsidium des DEHOGA Rheinland-Pfalz, das sich am Dienstag mit der (Zitat) "angeblich eingereichten Klageschrift" (diese liegt dem WochenSpiegel vor) befasste, hält die Wahl für rechtens und stellte sich hinter Haumann: "Das Präsidium steht geschlossen zu der mit 88 Prozent Stimmenmehrheit erfolgten Wahl des Verbandspräsidenten", heißt es in der vom Präsidium verschickten Pressemitteilung. Hart ins Gericht geht das Präsidium indes mit dem Mitglied des Verbandes, dass die Klageschrift an die Presse weiterleitet und öffentlich kommentiert habe, bevor der Verband überhaupt Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt habe. "Ein solches Verhalten ist geeignet, dem Verband in der öffentlichen Wahrnehmung der Verbandsarbeit schweren Schaden zuzufügen. (. . .) Das Präsidium ist verpflichtet, die sich aus der Satzung ergebenden Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss aus dem Verband zu prüfen", so das Präsidium in seiner Stellungnahme.

Vertagungsantrag nicht fristgerecht weitergeleitet?

Ein weiterer Aspekt, den die eine Klage anstrebenden DEHOGA-Mitglieder monieren, ist ein formaler: Mit Einschreiben vom 1. August 2018 habe der Kreisverband Bernkastel-Wittlich die Vertagung des Tagesordnungspunktes 10 beim Landesverband beantragt. „Dieser Antrag wurde den Teilnehmern des Delegiertentages nicht fristgerecht vor der Versammlung zugestellt, so dass sich diese auch nicht auf den Antrag vorbereiten konnten“, so Ganter. Zwar habe der Kreisvorsitzende bei der Versammlung den Vertagungsantrag unter anderem wegen der sehr eindringlichen Aufforderung des Präsidenten zurückgenommen, aber trotzdem sei die nicht fristgerechte Zustellung ein Verstoß gegen Paragraf 10 Absatz 5 der DEHOGA-Satzung.

Kritiker stört der "Vorratsbeschluss" besonders

Mit einem Vergleich erläutert der Hotelier von der Mosel, was die 20 DEHOGA-Mitglieder, die nun eine Klage anstreben, besonders an dem „Vorratsbeschluss“ stört, mit dem die Amtszeit von Gereon Haumann bei der Delegiertenversammlung auf nunmehr 11 Jahre ab 2018 festgelegt wurde. „Stellen Sie sich vor, eine Bundeskanzlerin oder ein Kanzler sagt nach zwei Jahren Amtszeit: So, es läuft gerade so gut für die Regierung und mich, da lasse ich mich jetzt schnell schon mal für die kommende Amtszeit für vier weitere Jahre zum Kanzler wählen. So ein Anhäufen von Amtsjahren durch eine Vorratswahl geht doch gar nicht“, so Ganter. Doch genau so etwas sei bei der jüngsten Delegiertenversammlung passiert. „Hier wurde durch einen ‚Vorratsbeschluss‘ beziehungsweise eine ‚Vorratsbestellung‘ eine Präsidentschaft vorab auf elf Jahre bis 2029 festgelegt. Dadurch wird doch besonders neunen Delegierten das Stimmrecht geraubt, einen Präsidenten nach ihrer Entscheidung zu wählen. Nach unserer Sicht ist das eine rechtswidrige Beschneidung von Stimmrechten der Delegierten“, so der Hotelier. Der Streit zwischen dem Verband und einigen seiner Regionalverbände und Mitglieder kochte im August 2018 hoch. Streitpunkt: Punkt 10 der Tagesordnung der Delegiertenversammlung vom 14. August: Dieser Tagesordnungspunkt forderte die in Bad Kreuznach zusammengekommenen Delegierten zur vorzeitigen Verlängerung der Wahlperiode des Präsidenten um weitere acht Jahre und um die anschließende Wahl des Präsidenten 2021 bis 2029 auf. Zuvor hatten sich der Große Vorstand und das Präsidium des Landesverbandes ausdrücklich dafür ausgesprochen, Haumann auch aufgrund seiner wirtschaftlich erfolgreichen Verbandsführung frühzeitig und möglichst langfristig an den Landesverband zu binden. Das Präsidium schlug deshalb vor, die die noch drei Jahre bis 2021 laufende Wahlperiode des 52-Jährigen frühzeitig bis 2029 zu verlängern.

Kritik und Widerstand bereits vor der DEHOGA-Versammlung

Bereits im Vorfeld der Versammlung gab es gehen die vorzeitige Amtsverlängerung Widerstand. Speziell aus den DEHOGA-Landesverbänden Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg brandete Gegenwind auf. Beide Verbände stellten Anträge auf Vertagung der vorgeschlagenen Wahl, Trier-Saarburg zog den Antrag allerdings noch vor und Bernkastel-Wittlich während der Versammlung zurück. Die rund 100 Delegierten stimmten dann am 15. August mehrheitlich dafür, die Amtszeit ihres Präsidenten bereits jetzt zu verlängern und wählten Gereon Haumann zum Präsidenten für die Amtszeit 2021 bis 2029. Die ihrer Ansicht nach nicht zulässige „vorzeitige Amtsverlängerung“ hatten einige Hoteliers- und Gastronomen bereits Mitte November beim DEHOGA Landesverband gerügt – doch der Verband wies diese Rüge zurück. 20 DEHOGA-Mitglieder entschlossen sich deshalb nun dazu, Klage gegen den DEHOGA Landesverband Rheinland-Pfalz einzureichen. Ob diese Klage zugelassen wird, darüber muss nun das Landgericht Bad Kreuznach befinden.

"Uneingeschränktes Vertrauen in erfolgreiche Amtsführung"

Für DEHOGA-Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs steht indes fest, dass die Wahl satzungsrechtlich einwandfrei war. Bei der Delegiertenversammlung im August 2018 sei mehrheitlich beschlossen worden, die Entscheidung über die Amtszeit eines neu zu wählenden Präsidenten für die Jahre 2021 bis 2029 bereits bei dieser Versammlung zu treffen. Anschließend sei Gereon Haumann „in geheimer Wahl mit einer Mehrheit von 88 Prozent“ zum Präsidenten für 2021 bis 2029 gewählt worden. „Die Delegierten haben hiermit ihr uneingeschränktes Vertrauen in die erfolgreiche Amtsführung des Präsidenten mit überwältigender Mehrheit zum Ausdruck gebracht.“ Foto: DEHOGA RLP



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