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Bosenheimer Ortsdurchfahrt bekommt Tempo 30

Grünes Licht aus Mainz: Das Verkehrsministerium macht den Weg frei für Tempo 30 in der Bosenheimer Ortsdurchfahrt.
In der Rheinhessenstraße in Bosenheim gilt bisher nur in kurzen Abschnitten Tempo 30. Das soll sich jetzt ändern.

In der Rheinhessenstraße in Bosenheim gilt bisher nur in kurzen Abschnitten Tempo 30. Das soll sich jetzt ändern.

Die weiteren Details, wie beispielsweise zu den Streckenabschnitten, werden nun im Rahmen der Zustimmungsentscheidung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) mitgeteilt, heißt es in dem Schreiben, das der Stadtverwaltung und Bosenheims Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel in der vergangenen Wochenende aus dem Ministerium zuging. "Welche große Freude für unsere Stadt und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger von Bosenheim – und das mitten in der Krise", gibt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer ihrer Erleichterung über die Nachricht aus Mainz Ausdruck. "Ich bedauere die Verzögerung, aber wir sind in der Sache auf übergeordnete Behörden angewiesen. Sobald uns die Zustimmung des LBM als Straßenbaulastträger vorliegt, werden wir die Beschilderung schnellstmöglich vornehmen."

"Tempo 30 senkt Lärmpegel erheblich"

Mit der Entscheidung des Ministeriums werde endlich dem Lärmaktionsplan aus 2017 Rechnung getragen, wonach die überschrittenen Grenzwerte verpflichtende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Lärm erfordern. Tempo 30 senke den Lärmpegel für die Anwohner der Rheinhessenstraße erheblich, so die Oberbürgermeisterin. Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ist seit Jahren landesweit in der Diskussion. „Die Landesregierung nimmt dies sehr ernst“, schreibt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Daher habe man die bisherige Regelung zur Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutz in den Ortsdurchfahrten gelockert. Künftig genüge es, wenn die Auslösewerte der Lärmsanierung erreicht werden; eine Überschreitung der Werte sei nicht mehr nötig.
Das Ministerium weist in seinem Schreiben auch auf die Komplexität des Themas und den andauernden Entscheidungsprozess hin. Die „fehlende Harmonisierung der Rechtsgrundlage und Regelwerke zum Lärmschutz“ werde daher aktuell auch auf Bundesebene diskutiert.


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