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Klaus Desinger

Brandstiftung, Morddrohung, Munitionsbesitz, Nötigung

Zahlreiche Berufungssachen finden in der kommenden Woche vor dem Bad Kreunacher Landgericht statt. Hier nur eine kleinere Auswahl der schwerwiegenderen Verfahren. Auftakt ist am Montag, 12. März, um 9 Uhr vor der 7. Strafkammer.

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 43 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Rheinböllen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Strafvereitelung, wegen Bedrohung, Beleidigung sowie wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wegen des ebenfalls angeklagten Vorwurfs der Körperverletzung hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen. Im November 2016 soll es in Rheinböllen zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, bei dem eine Grundstücksmauer beschädigt worden sei. Der unfallbeteiligte Pkw soll mit dem Angeklagten und einem Zeugen besetzt gewesen sein, wobei nicht habe geklärt werden können, wer das Fahrzeug geführt habe. Unmittelbar nach dem Unfall hätten sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge das Fahrzeug verlassen und durch Mitnahme der Fahrzeugkennzeichen und der Papiere zu verschleiern versucht, wer den Unfall verursacht habe.

Mit baldigem Ableben gedroht

Im Februar 2017 soll der Angeklagte den Zeugen, der auch an dem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sei, mit dem Tode bedroht haben. Bei einem weiteren Zusammentreffen am selben Tag habe der Angeklagte den Zeugen beleidigt. Im März 2017 habe der Angeklagte diesen Zeugen erneut beleidigt und damit gedroht, ihn bald umzubringen.Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht keine Angaben zur Sache gemacht.

181 Schuss Munition gelagert

Weiter geht es um 11 Uhr: Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 34 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Heimbach (Landkreis Birkenfeld) wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll im November 2016 181 Schuss Munition besessen haben, ohne über einen Munitionserwerbsschein oder einen entsprechenden Eintrag in der Waffenbesitzkarte verfügt zu haben. Die Munition habe der Angeklagte bei der Haushaltsauflösung des verstorbenen Großvaters vorgefunden. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Katzenloch: Nötigung im Straßenverkehr

Um 13.30 Uhr geht es darum: Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Morbach wegen Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Im November 2016 soll der Angeklagte zwischen Katzenloch und Sensweiler (Landkreis Birkenfeld) mit seinem PKW einem vorausfahrenden Pkw so dicht aufgefahren sein, dass zwischen den Fahrzeugen nur noch 2-3 Meter Abstand vorhanden gewesen seien. Der Angeklagte habe dann mit hoher Geschwindigkeit überholt und habe den Fahrtweg des überholten Fahrzeuges geschnitten, so dass die überholte Fahrerin ihre Geschwindigkeit habe reduzieren müssen. Einen Tag später sei es auf der gleichen Strecke zu einem vergleichbaren Tatgeschehen gekommen. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Psychisch Kranker soll Gardine angezündet haben

Am Dienstag, 13. März, 9 Uhr, wird vor der 2. Strafkammer folgender Sachverhalt verhandelt: Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 25 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein schwere Brandstiftung vor. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte, der unter einer psychischen Erkrankung leide, in dem Zimmer seines Wohnheims die Gardine in Brand gesteckt haben, weil er sich über eine Mitbewohnerin geärgert habe, die sein Spiel auf einer Spielekonsole unterbrochen habe. Die Feuerwehr habe den Brand löschen können, Personen seien nicht zu Schaden gekommen.

Verbreitung kinderpornografischer Schriften

Am Freitag, 16. März, 9 Uhr: Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 45 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Ohlweiler (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften und wegen unerlaubten Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Im Oktober 2016 soll der Angeklagte auf einer Internetseite ein kinderpornografisches Foto zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten im Februar 2017 seien mehrere Datenträger, auf denen der Angeklagte Dateien mit kinderpornografischem Inhalt abgespeichert habe, sichergestellt worden. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.


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