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Fahrlässige Tötung: Zweieinhalb Jahre Haft für Jäger

Das Verfahren gegen einen 61 Jahre alten Jäger aus Bingen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach ist beendet. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung bei einer Drückjagd im vergangenen Jahr in Dalberg schuldig.
Das Gericht sprach den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung bei einer Drückjagd im vergangenen Jahr in Dalberg schuldig.

Das Gericht sprach den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung bei einer Drückjagd im vergangenen Jahr in Dalberg schuldig.

Der 61-Jährige muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis und zudem die Verfahrenskosten tragen. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage.

Urteil im Prozess um tödlichen Jagdunfall

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte will den tödlichen Schuss hangabwärts versehentlich bei einem Ausrutscher abgegeben haben. Eine Seniorin wurde in den Rücken getroffen und verstarb daraufhin noch in ihrem Garten. Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann sieht jedoch eine grobe Fahrlässigkeit und Verletzung jeglicher Sorgfaltspflichten seitens des Angeklagten gegeben. Er habe Sicherheitsbedenken zurückgestellt und auf Wild unterhalb seines Standes gezielt, was streng verboten sei. In dieser Richtung lag auch das Haus der getöteten 61-Jährigen. Gutachter kamen während des Prozess zum Schluss, dass mindestens zwei Schüsse hangabwärts abgegeben worden seien. Ein Ausrutscher mit einer versehentlichen Schussabgabe sei damit unglaubwürdig. Dies sah auch Richter Eugen Birnbaum so. Die Version des Angeklagten hielt er für nicht glaubhaft und gab der Staatsanwaltschaft recht. Verteidiger Dr. Ulrich Endres kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.


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