

Zwei von ihnen standen unter Alkohol- und drei unter Betäubungsmitteleinfluss. Einer von ihnen führte noch geringe Mengen an Betäubungsmitteln mit sich. In einem weiteren Fall verhinderten die eingesetzten Kräfte eine Trunkenheitsfahrt. Außerdem gerieten vier Verkehrsteilnehmer in die Kontrollen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Gegen die Personen wurden entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.