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Lärmschutzwerte bei Eisbahn in Bad Kreuznach überschritten

Weiterhin gibt es keine Genehmigung für die Eisbahn am Kaufland in Bad Kreuznach. Wie die Bauverwaltung mitteilte, werden die Lärmschutzwerte überschritten. Wann die Eislaufbahn eröffnet werden könne, sei daher weiterhin nicht abzusehen.
Weiterhin gibt es keine Genehmigung für die Eisbahn am Kaufland in Bad Kreuznach.  Foto: Stilfoto

Weiterhin gibt es keine Genehmigung für die Eisbahn am Kaufland in Bad Kreuznach. Foto: Stilfoto

Die Bauverwaltung der Stadt bearbeitet die Genehmigung der Eisbahn am Kaufland aktuell zügig, um für alle eine verträgliche Lösung zu finden. Dabei muss vor allem der Konflikt mit den Nachbarn wegen des Lärms – direkt gegenüber der Schlittschuhfläche liegen Wohnhäuser ? gelöst werden. Fest steht: Die Lärmschutzwerte werden wochentags, feiertags und sonntags überschritten. Wann die Eislaufbahn eröffnet werden kann, ist daher weiterhin nicht abzusehen, teilte die Verwaltung mit.

Eisbahn-Event am Kaufland Markt war 2018 zu laut

Auch wenn in der Kürze der Zeit von Betreiber Andreas Schnorrenberger nur eine lärmschutztechnische Stellungnahme und kein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden konnte, das alle Aspekte miteinbeziehen und eingehend bewerten kann, wird aus Sicht des Bauamtes eines sehr klar: Die Veranstaltung, wie sie in der vergangenen Saison durchgeführt wurde, war zu laut und daher nicht zulässig. Das hat auch Schnorrenberger erkannt und möchte in diesem Jahr auf laute Musik und Moderation verzichten. Aber selbst dann werden geltenden Lärmschutzwerte überschritten, so die Bauverwaltung. Stadt und SGD Nord bewerten deshalb die vorgelegte lärmschutztechnische Stellungnahme kritisch.

Fehlender Lärmschutz für die Eisbahn

Nachdem die städtische Bauaufsicht Anfang Dezember die Eisbahn wegen fehlendem Lärmschutz stilllegen musste, reichte der Betreiber kurzfristig den erforderlichen Bauantrag und die lärmschutztechnische Stellungnahme ein. Letztere hat als Basis die Sportanlagenlärmschutzverordnung, wonach Sportanlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass die Emissionsrichtwerte eingehalten werden. Alle beteiligten Behörden prüfen nun, was verträglich ist. Dabei werden auch die Betriebszeiten und der Betriebsumfang eine Rolle spielen.


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