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Notunterkunft: Registrierung der Bewohner abgeschlossen

Alle Bewohner, die in der Notunterkunft am Römerkastell leben, sind inzwischen offiziell von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) registriert worden: Ihre persönlichen Daten wurden erfasst, Fingerabdrücke genommen und ein Foto gemacht. Und die Personen haben bereits alle einen Termin für ihr persönliches Gespräch bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bingen erhalten, das über den Asylantrag entscheidet.

„Die Menschen sind wieder einen Schritt weiter auf dem Weg zum Asylverfahren“, sagt Thomas Biewen und ergänzt: „Das trägt auch zur positiven Stimmung unter den Bewohnern bei. Das Warten auf die Registrierung war für viele anstrengend. Jetzt wissen die Menschen, dass es vorangeht.“ Ebenfalls registriert wurden auch die 25 Personen, die am Montag neu in der Notunterkunft am Römerkastell aufgenommen wurde. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Familien aus Syrien und Afghanistan. Mit ihnen ist die Unterkunft wieder voll belegt.

Registrierungsbescheid erhalten

Die Registrierung begann am vergangenen Freitag und war am Mittwoch, 14. Oktober, abgeschlossen. Es wurden je 30 Personen morgens und nachmittags mit einem Bus aus Bad Kreuznach abgeholt und nach Ingelheim in die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz gefahren, wo sie von Mitarbeitern der ADD registriert wurden. Abschließend haben die Menschen einen offiziellen Registrierungsbescheid erhalten sowie einen sogenannten „Hausausweis“ der Erstaufnahmeeinrichtung Ingelheim, zu der die Notunterkunft in Bad Kreuznach gehört. Hierauf ist zum Beispiel auch vermerkt, dass sie bereits an der medizinischen Erstuntersuchung beim Kreisgesundheitsamt teilgenommen haben. Der nächste Schritt im Asylverfahren ist für die Menschen das persönliche Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dort können die Flüchtlinge erläutert, aus welchen Gründen sie ihr Land verlassen haben und warum sie Asyl beantragen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über jeden einzelnen Asylantrag. Die Termine finden ab sofort laufend statt.


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