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Klaus Desinger

Pizzeria-Brand: Prozess wegen versuchten Mordes beginnt

Vor dem Landgericht Bad Kreuznach haben sich sechs Angeklagte im Alter zwischen 20 und 53 Jahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft ihnen eine Mehrzahl von Taten in unterschiedlichen Konstellationen vor.

Fälle 1 und 2: Einbruch fingiert: Zwei der Angeklagten haben sich wegen Vortäuschens eine Straftat sowie Betruges bzw. Beihilfe zu diesen Delikten zu verantworten. So sollen zunächst zwei der Angeklagten im August 2014 einen Wohnungseinbruch fingiert und diesen bei der Polizei angezeigt haben. Anschließend sollen sie den angeblich entstandenen Schaden bei der Versicherung des einen Angeklagten gemeldet und hierdurch eine Versicherungszahlung in Höhe von 10 000 Euro erhalten haben. Fall 3: Leerstehendes Gebäude angezündet Zwei der Angeklagten wird weiterhin eine Brandstiftung vorgeworfen. Einem weiteren Angeklagten wird Anstiftung, einem anderen Beihilfe zu diesem Delikt vorgeworfen. Im April 2015 sollen sich sodann zwei der Angeklagten durch Vermittlung eines weiteren Angeklagten und auf Veranlassung eines vierten Angeklagten gegen Bezahlung von jeweils 5.000 Euro bereit erklärt haben, ein leerstehendes Gebäude in der Höckelböschstraße in Idar-Oberstein in Brand zu setzen. Hierfür sollen sie einem gesondert Verfolgten 500 Euro gezahlt haben. In der Nacht zum 5. April 2015 sollen sie sodann gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten mit Hilfe von ca. 40 Litern Benzin das Gebäude angezündet haben. Es soll ein Zeitwertschaden in Höhe von ca. 185 000 Euro entstanden sein. Fall 4: Versuchter Mord Drei der Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und besonders schwere Brandstiftung vor. Ein weiterer Angeklagter soll hierzu Beihilfe geleistet haben. In den frühen Morgenstunden des 19. April 2015 sollen zwei Angeklagte (gegen Zahlung von jeweils 20.000 Euro) auf Anweisung eines dritten Angeklagten und nach Vermittlung über einen weiteren Angeklagten mehrere Propangasflaschen in den Kellerräumen des bewohnten Anwesens Hauptstraße 228 in Idar-Oberstein aufgedreht und ca. 40 Liter Benzin vergossen haben. Anschließend sollen sie versucht haben, das Gas-Benzin-Gemisch mit Hilfe eines Molotow-Cocktails zu zünden. Nachdem dies nicht funktionierte, sollen sie außen am Gebäude weiteres Benzin verschüttet und dieses angezündet haben. Durch den anschließenden Brand soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 100.000 Euro entstanden sein. Zum Zeitpunkt des Brandes soll in dem Gebäude ein Mieter geschlafen haben, welcher letztlich durch Feuerwehr und Polizei geweckt und aus dem Gebäude evakuiert werden konnte. Zu einem Brand im Keller des Anwesens und einer Explosion des Gas-Benzin-Gemischs soll es aufgrund eines glücklichen Zufalls nicht gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten heimtückisches Handeln aus Habgier vor sowie Verwendung von gemeingefährlichen Mitteln in der Absicht eine andere Straftat (Versicherungsbetrug) zu ermöglichen. Fall 5: Versicherungsbetrug
Ein Angeklagter hat sich wegen besonders schweren (Versicherungs-) Betruges zu verantworten. Drei weitere Angeklagte haben sich wegen Beihilfe hierzu zu verantworten. Der unter Fall 4 geschilderte Brand wurde durch einen der Angeklagten bei der Versicherung geltend gemacht. Diese zahlte insgesamt ca. 40.000 Euro an Handwerker aus. Fall 6: Bewohntes Restaurantgebäude angezündet
Drei der Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft in vier tateinheitlichen Fällen versuchten Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und besonders schwere Brandstiftung vor. Zwei Angeklagte sollen hierzu Beihilfe geleistet haben und ein weiterer Angeklagter soll zu diesen Taten angestiftet haben. In der Nacht vom 2. Mai 2015 aus den 3. Mai sollen drei Angeklagte erneut das bewohnte Gebäude in der Hauptstraße 228 in Idar-Oberstein mittels Benzin angezündet haben. Hierbei sollen sich vier Personen in dem Anwesen befunden haben, welche allesamt unversehrt das Gebäude verlassen konnten. Es entstand erneut ein Sachschaden in Höhe von ca. 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Handeln aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat (Versicherungsbetrug) vor. Fall 7: Erneut Pizzeria in Flammen gesetzt
Ein Angeklagter hat sich wegen besonders schwerer Brandstiftung zu verantworten. Am Abend des 3. Mai soll er nochmals das bewohnte Gebäude in der Hauptstraße 228 in Idar-Oberstein mittels Benzin angezündet haben, um den Brandschaden anschließend bei der Versicherung geltend machen zu können. Hierbei sollen sich keine Personen in dem Gebäude befunden haben und es soll ein Schaden von ca. 30.000 Euro entstanden sein. Vier der Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Bei zwei Angeklagten wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Prozess beginnt am 23. Oktober. Zahlreiche Fortsetzungstermine bis in den Februar sind angesetzt.


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