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Robert Syska

Schonfrist für den alten "Lappen"

Antragsstau in den Behörden: Weil die Führerscheinstellen vielerorts mit der Bearbeitung der Umtauschanträge nicht hinterherkommen, gibt's eine Schonfrist. Bis zum 19. Juli sieht die Polizei von Verwarnungen ab. Auch bei der Stadtverwaltung in Bad Kreuznach gibt's derzeit längere Bearbeitungszeiten.
Für die ersten Jahrgänge war in der vergangenen Woche Umtausch-Stichtag: Allerdings sieht die Polizei noch bis 19. Juli von Bußgeldern ab.

Für die ersten Jahrgänge war in der vergangenen Woche Umtausch-Stichtag: Allerdings sieht die Polizei noch bis 19. Juli von Bußgeldern ab.

Bad Kreuznach. Eigentlich war für die Jahrgänge 1953 bis 1958 am vergangenen Mittwoch Stichtag. Wer bis dahin seinen alten »Lappen« - genauer: Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden - noch nicht umgetauscht hat, muss im Falle einer Kontrolle mit Bußgeldern rechnen. Eigentlich. Denn weil die Führerscheinstellen mit der Bearbeitung nicht hinterherkommen, gibt‘s nun eine Schonfrist: Bis zum 19. Juli wird die Polizei von der Verwarnung nicht fristgerecht umgetauschter Führerscheine absehen. Das teilte das Ministerium des Innern und für Sport mit.
Auch die Stadtverwaltung Bad Kreuznach registiert seit Beginn der Umstellung ein starkes Antragsaufkommen - und damit einhergehend längere Bearbeitungszeiten. Verschärft wird die Situation in Bad Kreuznach zusätzlich durch Personalmangel. Derzeit ist in der städtischen Führerscheinbehörde eine Stelle unbesetzt, die aber - so die Hoffnung der Stadtverwaltung - zeitnah wiederbesetzt werden kann. Dann werde sich die Situation wieder entspannen.
Die Stadtverwaltung gibt zudem regelmäßig weitere Termine für eine Buchung über ihr Online-Portal frei. Zum Termin mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Weitere Informationen und Terminbuchung unter: www.termine-reservieren.de/termine/svkh/
Im kommenden Jahr sind dann die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe. Ihre Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023.


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