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Schulen im Kreis nehmen Teilbetrieb wieder auf

In Rheinland-Pfalz wird damit begonnen, den Schulbetrieb wieder aufzunehmen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im Landkreis Bad Kreuznach besuchen. Hier der "Wiedereröffnungsfahrplan" für die jeweiligen Schulen im Kreis.
In In Rheinland-Pfalz wird damit begonnen, den Schulbetrieb wieder aufzunehmen.

In In Rheinland-Pfalz wird damit begonnen, den Schulbetrieb wieder aufzunehmen.

Ab dem 27. April beginnt im Landkreis Bad Kreuznach speziell an den drei Berufsbildenden Schulen wieder in einzelnen Bereichen der Unterricht:

  • Berufliche Gymnasien: 13. Jahrgangsstufe
  • BOSII, BOS I und duale BOS
  • HBF Oberstufe
  • BF II
  • Fachschule Oberstufe
  • 3. Ausbildungsjahr der Berufsschule
  • 3-jährige Berufsfachschule
Auch in der 12. Jahrgangsstufe des EFG Bad Sobernheim werden die Schülerinnen und Schüler wieder beschult und bereiten sich auf das Abitur vorm das in den kommenden Wochen geschrieben wird. Ab dem 4. Mai werden folgende Jahrgänge wieder in der Schule sein:
  • Grundschulen: Klassenstufe 4
  • RS+: Klassenstufen 9 und 10
  • G9 Gymnasien: Klassenstufe 10, Jahrgangsstufen 11 und 12
  • G8 Gymnasien: Jahrgangsstufen 10 und 11
  • IGS: Klassenstufen 9 und 10, Jahrgangsstufen 11 und 12
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Klassenstufen 9 und 10
  • Berufliches Gymnasium: Jahrgangsstufe 12
  • Alle BVJ und BF I
Die Schülerbeförderung wird durch die Kreisverwaltung ab dem 4. Mai sichergestellt.

Schulbetrieb beginnt schrittweise unter besonderen Hygienevorgaben

Die Umsetzung des Schulbesuchs erfolgt unter besonderen Auflagen. Unter anderem werden dabei die geltenden Hygienevorgaben berücksichtigt. Darüber hinaus soll eine Lerngruppenstärke von 15 Personen nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass Klassen unter Umständen geteilt und im wöchentlichen Wechsel die Schülerinnen und Schüler dann in der Schule sind oder pädagogische Angebote zuhause bearbeiten. Genaues wird in den einzelnen Schulen geklärt.
Auch für die Schülerinnen und Schüler, für die nach den Osterferien noch kein Präsenzunterricht in den Schulen stattfindet, werden weiterhin pädagogische Angebote zum Lernen für zuhause zur Verfügung gestellt.

Notbetreuung für Kinder geht weiter

Parallel zum Unterrichtsbeginn für die ausgeführten Klassen- und Jahrgangsstufen kann weiterhin das Angebot der Notbetreuung für andere Schülerinnen und Schüler oder Kindergartengartenkinder in Anspruch genommen werden. Die Kriterien für die Notbetreuung werden durch das Land gelockert. Demnach soll die Notbetreuung jetzt all diejenigen Familien ermöglicht werden, in denen hierfür Bedarf besteht.


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