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Andrea Wagner

Tödlicher Arbeitsunfall bei der Michelin: fahrlässige Tötung

Ein Jahr Bewährung und 800 Euro Geldbuße: Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat heute das Urteil gesprochen im Fall des tödlichen Arbeitsunfalls bei der Michelin im Februar 2013.

Zwar wurde der Angeklagte der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, doch das Gericht setzte die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Geldstrafe von 90 Tagessätzen zur Bewährung aus und beließ es bei einer Verwarnung. Der Angeklagte erhielt ein Jahr Bewährungszeit und muss 800 Euro Bußgeld an Interplast zahlen. Der Vorsitzende Richter Obenauer begründete ausführlich sein Urteil. Dabei ließ er den Verlauf der Beweisaufnahme sowie die Ergebnisse des Vor-Ort-Termins in der Michelin Bad Kreuznach nochmals Revue passieren. So habe nicht eindeutig geklärt werden können, ob das Gerät durch eine falsche Bedienung des Hebers von Seiten des Opfers oder durch eine Berührung des Gabelstaplers, bedient durch den Angeklagten, umgekippt sei. Aber der Angeklagte habe die Gefahr erkennen und entsprechend weiter sichern müssen. "Der Angeklagte hat den Tatbestand für fahrlässige Tötung erfüllt", so der Richter. Aber der Angeklagte habe auch durch sein letztes Wort glaubhaft deutlich machen können, dass er durch das Geschehen bereits für sein Leben gestraft sei. "Macht hier eine Strafe noch Sinn? Der Angeklagte hat sich falsch entschieden und einen Fehler gemacht. Das hier ist ein Augenblicksversagen und das macht die Entscheidung schwer", erläuterte Obenauer. Auch dass er zu einer Äußerung bereit gewesen war, statt zu schweigen, müsse dem Angeklagen zugute gehalten werden. Das Verschulden sei als mittelgradig einzustufen. "Daher habe ich die Möglichkeit der Verwarnung gebraucht und die Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt", begründete der Richter. Zudem habe er den Eindruck, dass es den Nebenklägern die Feststellung einer Schuld wichtiger sei als eine Strafe.


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