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Robert Syska

Verwaltungsgericht: Bürgermeisterwahl war rechtmäßig

Bad Kreuznach. Die Wahl von Bürgermeister Thomas Blechschmidt war rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht in Koblenz wies heute die Klage zweier Ratsmitglieder ab.

Nach der Klage von Amtsvorgänger Wolfgang Heinrich wies das Verwaltungsgericht nun auch die Klage zweier Ratsmitglieder gegen die Wahl von Bürgermeister Thomas Blechschmidt ab.

Nach der Klage von Amtsvorgänger Wolfgang Heinrich wies das Verwaltungsgericht nun auch die Klage zweier Ratsmitglieder gegen die Wahl von Bürgermeister Thomas Blechschmidt ab.

Bild: Stadt Bad Kreuznach

Nachdem bereits Blechschmidts Vorgänger Wolfgang Heinrich vor dem Verwaltungsgericht gescheitert war, erteilte das Gericht in Koblenz nun auch der Klage zweier Mitglieder des Bad Kreuznacher Stadtrates eine Absage. Auch sie stellten die Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Bewerbungsfrist infrage, gegen die bereits Heinrich geklagt hatte.

Die Richter stellten bei der Wahl indes keinerlei Verfahrensfehler fest. Die Bewerbungsfrist sei wirksam verlängert worden. Zum einen habe der Stadtrat die Befugnis zur Verlängerung der Frist auf die Oberbürgermeisterin übertragen. Zum anderen habe diese die Frist auch verlängern können, weil hierfür ein sachlicher Grund - die Ermangelung von Bewerbungen - vorgelegen habe. Das Gesetz schließe die Verlängerung der Frist auch nicht aus.

Das Verwaltungsgericht betont: Selbst wenn die Oberbürgermeisterin für die Fristverlängerung nicht zuständig gewesen wäre, führe dies nicht zur Ungültigkeit der Wahl. Denn es sei Sinn und Zweck der Regelung über die Stellenausschreibung, die Gemeinde in die Lage zu versetzen, unter einer größtmöglichen Zahl von Bewerbern den geeignetsten auszuwählen. Zudem weise das Ausschreibungsverfahren keine inhaltlichen Fehler auf, die sich auf das Wahlverhalten der Ratsmitglieder und damit auf die Gültigkeit der Wahl ausgewirkt haben könnten.


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