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Kai Brückner

Was ändert sich für Bezieher durch das Bürgergeld?

Kreis Bad Kreuznach. Aus "Hartz IV" wird 2023 das "Bürgergeld". Was sich darurch für Bezieher ändert, das klärt der WochenSpiegel im Jobcenter-Interview.

Was ändert sich 2023 durchs Bürgergeld?

Was ändert sich 2023 durchs Bürgergeld?

Bild: Markus Spiske / Unsplash

Ab 1. Januar 2023 werden die durchs Jobcenter gemäß Sozialgesetzbuch II (SGB II) ausgezahlten Leistungen "Bürgergeld" heißen. Der ungeliebte Begriff "Hartz IV" gehört damit der Vergangenheit an. Bei Alleinstehenden steigt mit der Einführung des Bürgergeldes der Regelsatz von bisher 449 auf 502 Euro; Paare bekommen künftig 451 Euro statt bislang 404 Euro pro Person; für Kinder und Jugendliche werden dann je nach Alter 318 oder 348 oder 420 Euro ausgezahlt. Für das Jobcenter Bad Kreuznach, das derzeit rund 10.500 Kunden betreut, ändern sich mit der Einführung des Bürgergeldes auch andere Vorgaben und Regeln, die künftig umzusetzen und anzuwenden sein werden. Neu sind die Heizkostenzuschüsse, die der Staat auch Haushalten gewähren will, wenn diese nur einen Monat lang Anspruch auf Bürgergeld haben. Der "Wochenspiegel Bad Kreuznach" sprach darüber mit Bruno Eckes und Hans-Jörg Schnadthorst, den Geschäftsführern des Jobcenters.

 

Wie werden die neuen Regelsätze des Bürgergeldes durch das Jobcenter kurzfristig umgesetzt?

Eckes: Die höheren Regelsätze, die mit der Einführung des Bürgergeldes gelten, werden automatisch berücksichtigt und angewiesen, schon bei der Januar-Leistung, die Ende Dezember 2022 überwiesen wird. Das läuft genauso wie bei früheren Erhöhungen der Regelsätze nach SGB II. Bei den vollautomatisch erstellten Bescheiden kann es aber in Einzelfällen dazu kommen, dass diese Anpassung nicht erfolgt. Das wird in einer Fehlerliste vermerkt, auf deren Grundlage wir den Betroffenen noch im Januar die Erhöhung als Nachzahlung überweisen werden. Es wird also niemand ohne Geld dastehen.

 

Welche Regelung hat die Bundesregierung für Übernahme gestiegener Heizkosten getroffen?

Schnadthorst: Sofern die gleiche Menge an Heizenergie verbraucht wurde wie im Vorjahr und wenn der Vorjahres-Verbrauch angemessen war, dann gilt diese Verbrauchsmenge auch in diesem Jahr als angemessen. Wenn unsere Kunden für die gleiche Energiemenge nun mehr bezahlen müssen, erstatten wir den höheren Preis. Wichtig ist: Nicht der Preis ist dabei maßgeblich, sondern die Menge der verbrauchten Heizenergie. Das bedeutet: Eine höhere Heizkostenrechnung bei gleichbleibendem Verbrauch wird auch im neuen Jahr durch das Jobcenter beziehungsweise den Staat finanziert.

 

2023 können auch Menschen, die bisher noch nicht Kunden des Jobcenters waren, eine Beihilfe zu ihren Heizkosten bekommen. Wie funktioniert das?

Eckes: Viele Menschen, die keine laufende Hilfe vom Jobcenter bekommen, haben derzeit Probleme, ihre Heizkosten zu bezahlen. Um die Heizkostennachzahlung zu begleichen oder Brennstoff zu beschaffen, können sie beim Jobcenter so etwas wie eine einmalige Beihilfe zu ihren Heizkosten beantragen. Bitte beachten! Der entsprechende Antrag kann innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit der Heizkostenzahlung gestellt werden. Wir prüfen dann, ob ein Anspruch auf Leistung wegen einer höheren Nachzahlung oder wegen höherer Brennstoffkosten besteht. Allerdings müssen wir dabei das Einkommen prüfen. Außerdem darf der Antragsteller als Einzelperson nicht mehr als 15.000 Euro Vermögen haben.


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