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Drogen und andere Vergehen: Polizei kontrolliert in Bitburg

Am Mittwochabend, 8 Januar, führten Beamte der Polizeiinspektion Bitburg in Bitburg und Echternacherbrück Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Obwohl vergleichsweise wenig Fahrzeuge kontrolliert wurden, kam es dennoch zu einigen relevanten Feststellungen: Alkohol, Drogen und Fahren trotz Fahrverbot.
Symbolbild: Pixabay

Symbolbild: Pixabay

Bitburg: Alkohol am Steuer Gegen 20 Uhr fiel in Bitburg ein 76 Jahre alter Autofahrer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf, weil er unter Alkoholeinfluss stand. Der Mann musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen. Bitburg: Drogen Kurz nach 22.00 Uhr wurde in Bitburg ein 25 Jahre alter Kurierfahrer kontrolliert. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht, dass der Fahrer unter Betäubungsmitteleinfluss stehen könnte. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Echternacherbrück: Drogen, Messer und Fahren trotz Fahrverbot Gegen 23.30 Uhr wurde in Echternacherbrück ein 28 Jahre alter Autofahrer kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann seinen Führerschein zur Vollstreckung eines Fahrverbotes noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben hatte. Weiterhin verlief ein Drogenvortest des Fahrers positiv. In dem Wagen wurde dann auch noch ein unzulässig mitgeführtes Einhandmesser aufgefunden. Es folgten die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung von Führerschein und Messer. Ein 21 Jahre alter Bekannter des 28jährigen sollte dann dessen Wagen weiterfahren. Als dieser vor Ort mit seinem Auto vorfuhr, versuchte er sich beim Anblick der Polizeistreifen zu entfernen. Der Grund hierfür war, dass auch der 21 Jährige aktuell einem Fahrverbot unterlag. Echternacherbrück: Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht zugelassenes Fahrzeug und europäische Aufenthaltsermittlung Nach Mitternacht wurde dann noch ein 41jähriger Fahrzeugführer, wiederum in Echternacherbrück, gestoppt. Dieser war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, stand mutmaßlich unter Betäubungsmitteleinfluss und führte eine geringe Menge an Drogen mit. Zudem war der geführte Wagen nicht zugelassen. Bei dem Mann erfolgte eine Blutprobenentnahme, die Sicherstellung der Betäubungsmittel und die Unterbindung der Weiterfahrt. Außerdem war er noch von europäischen Ermittlungsbehörden zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. red


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