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Eifelkreis: Ende der Notbremse

Die „Bundes-Notbremse“ ist seit Sonntag, 24 Uhr, vorbei. Damit entfallen zahlreiche Beschränkungen für die Bürger.

Da der Eifelkreis Bitburg-Prüm laut RKI am Samstag an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschreiten wird, treten die Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) ab sofort außer Kraft und es gelten wieder die Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:

  • Treffen sind wieder mit zwei Hausständen, jedoch maximal fünf Personen möglich

  • Ausgangsbeschränkungen entfallen

  • Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen) bleiben geöffnet, hierzu zählen auch wieder Baumärkte

  • Alle weiteren Geschäfte können mit Termin besucht werden, die Testpflicht entfällt,

  • Für Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege gelten Maskenpflicht und Kontakterfassung: wo keine Maske getragen werden kann, gilt Testpflicht; Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (Nagel- und Kosmetik- und Massagesalons, Tattoo- und Pircingstudios) dürfen ebenfalls angeboten werden

  • Innengastronomie sowie Hotels bleiben geschlossen, Außengastronomie ist mit aktuellen negativem Test geöffnet; Abholung-, Bring- und Lieferdienst sowie Straßenverkauf (ohne Alkoholausschank) sind möglich

  • kontaktloser Sport im Freien ist mit maximal fünf Personen zweier Hausstände oder bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre möglich; in geschlossenen Räumen, Fitnessstudios und Tanzschulen gelten strenge Regeln zur Personenbegrenzung und Testpflicht, Zoologische und botanische Gärten  etc. dürfen wieder ganz und ohne Einhaltung der Testpflicht, jedoch unter Einhaltung strenger Regeln, öffnen; gleiches gilt für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen; Messen, Spezialmärkte,

  • Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und ähnliche Einrichtungen bleiben dagegen weiterhin geschlossen

  • Testpflicht in Schulen gilt weiterhin

  • FFP2- oder OP-Maskenpflicht im ÖPNV

  • für vollständig Geimpfte besteht keine Testpflicht

Infos: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ (red)


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