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Neue Corona-Maßnahmen für den Eifelkreis

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden heute 24 Neuinfektionen bekannt. Die Zahl der aktuell an COVID-19 infizierten Personen liegt somit bei 109. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 105 Neuinfektionen. Bis zum 30. November gelten nun zusätzliche Corona-Regeln im Eifelkreis.

Da in den kommenden Tagen eine hohe Zahl an Testergebnissen erwartet wird, ist mit einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen. Der kritische Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen wird daher an fünf aufeinander folgenden Tagen überschritten. Somit müssen gemäß dem "Corona Warn -und Aktionsplan RLP" in Absprache mit dem zuständigen Ministerium weitergehende Maßnahmen für den Landkreis ergriffen werden. Diese sollen aufgrund der sich darstellenden Lage im Eifelkreis dazu führen, bisher unentdeckte Infektionsketten zu unterbrechen. In Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz wurden heute folgende Regelungen beschlossen, die ab Donnerstag, den 15. Oktober bis 30. November für alle Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm gelten: 1. Aufenthalt im öffentlichen Raum Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum ist, auch beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Bei kleinen Zusammenkünften mit maximal fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Haushalten gilt diese Vorgabe nicht. 2. Veranstaltungen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung RLP nur zulässig, solange nicht mehr als 75 Personen gleichzeitig anwesend sind. Als Richtgröße sollen für jede Person 5m² zur Verfügung stehen. 3. Private Feiern Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, z.B. private Feiern, sind unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung RLP nur zulässig, solange nicht mehr als 10 Personen mit Angehörigen aus höchstens zwei Haushalten gleichzeitig anwesend sind. Der Teilnehmerkreis muss zuvor eindeutig festgelegt sein. 4. Sport Das allgemeine sportliche Training und der Wettkampf sind nach den Regelungen der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung RLP zulässig, jedoch sind keine Zuschauer - weder im sportlichen Training, noch im Wettkampfbetrieb - erlaubt. Mit Nachdruck fordert die Kreisverwaltung insbesondere jüngere Bürger dazu auf, diese Empfehlungen zu beachten, um sich und ältere Menschen zu schützen. Die Ordnungskräfte sind dazu aufgefordert, die Einhaltung der geltenden Regeln verstärkt zu überprüfen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Darüber hinaus bittet die Kreisverwaltung um strikte Einhaltung der Hygieneregeln. Tragen Sie da, wo es erforderlich ist, eine Alltagsmaske, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Achten Sie auf das dauerhafte oder regelmäßige Lüften geschlossener Räume (mind. 1x stündlich) und halten Sie die geltenden Mindestabstände ein. Arbeitgeber werden noch einmal, auch im eigenen Interesse, darum gebeten, Rücksicht zu zeigen, wenn einzelne Mitarbeiter aufgrund von Symptomen kurzzeitig zur Abklärung zuhause bleiben möchten. Menschen, die Symptome aufweisen, werden gebeten, umgehend ihre Kontakte einzuschränken, möglichst zuhause zu bleiben und ihren Hausarzt anzusprechen. Am gestrigen Sonntag hat der DRK-Kreisverband im Auftrag der Kreisverwaltung 401 Personen getestet. Die Sichtungsstelle in der Wankelstraße in Bitburg (Gewerbegebiet Auf Merlick) ist am kommenden Mittwoch, Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Betroffene Bürger können sich bei wichtigen Anliegen an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unter Tel. 06561 15-3333 oder per Email an coronafrage@bitburg-pruem.de wenden. Foto: Pixabay


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