Seitenlogo
sas

Private Ferienhausvermieter fallen durchs Raster

Die Corona-Pandemie trifft private Vermieter von Ferienhäusern hart. Wirtschaftshilfen gibt es keine. Das will Albert Thielen aus Dingdorf nicht so einfach hinnehmen...
Symbolfoto

Symbolfoto

Albert Thielen ist wütend. Die aktuelle Situation der privaten Vermieter von Ferienhäusern ist für ihn untragbar. Er selbst wohnt seit 30 Jahren in Dingdorf, vermietet dort seit drei Jahren zwei Ferienhäuser. Trotz Einbußen durch den Lockdwon gibt es keine Hilfen. Er fällt durchs Raster, so wie viele weitere Betreiber. "Wir gucken in die Röhre", sagt der 60-Jährige. "Da ist einfach Wut und Unverständnis. Jetzt darf man über Ostern nach Mallorca fliegen - und was ist hier? Das kann man den Leuten doch gar nicht erklären. Ich verstehe das nicht." In einem Offenen Brief hat er sich an den Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder (CDU) gewandt. Denn: Nach dessen Besuch im Dezember 2020 in Dingdorf habe sich nichts geändert. Und das obwohl Thielen ihm die "dramatische Situation" der privaten Vermieter von Ferienhäusern darlegen und gemeinsam mit dessen Steuerberater Lösungsvorschläge erörtern durfte. Die Betreiber seien "explizit von der Novemberhilfe und weiteren Hilfen ausgeschlossen" während Vermieter von Ferienwohnungen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, antragsberechtigt seien, erörtert Thielen frustriert. Der Umsatzausfall im November und Dezember im Rahmen des Lockdowns habe für die Betroffenen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen geführt, deren Ende und Auswirkungen noch nicht absehbar seien. Der 60-Jährige stellt eine klare Forderung an die Politik, deren Aufgabe es seiner Meinung nach sei, alles dafür zu tun, dass die unverschuldet in Not geratenen Betriebe eine Chance zum Überleben hätten: "Spätestens bei der nächsten Sitzung der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin am 22. März muss es einen konkreten Termin geben, wann Ferienwohnungen wieder Gäste beherbergen dürfen. Für private Vermieter von Ferienhäusern erwarte ich eine Gleichstellung der Hilfen zu den gewerblichen Vermietern sowie eine rückwirkende Entschädigung."

Öffnungsschritte aktuell"nicht verantwortbar"

Der WochenSpiegel hat bei Patrick Schnieder nachgefragt, der sich zunächst zur allgemeinen Situation geäußert hat.Schnieder: "Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass die Vermieter von Ferienunterkünften ebenso gute Hygienekonzepte erarbeitet haben wie Friseure, Gastronomen, Einzelhändler und andere Betroffene." Das habe zu Beginn der kalten Jahreszeit jedoch nicht ausgereicht. Hinzu komme die zunehmende Verbreitung der neuen Virus-Mutationen. Eine Erkenntnis aus dem vorherigen Lockdown sei, dass weniger Mobilität weniger Neuinfektionen bedeutet. Daher hätten sich die Bundes- und Landesregierungen dafür entschieden, das Verbot touristischer Übernachtungen weiterhin aufrecht zu erhalten. Albert Thielens Einwand im Hinblick auf Mallorca-Reisen stimmt Schnieder zu, die Aufhebung der Reisewarnung sehe er äußerst kritisch. Im gleichen Atemzug macht er den privaten Betreibern von Unterkünften wenig Hoffnung auf schnelle Änderungen: "Angesichts der aktuellen Entwicklungen halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für verantwortbar, weitere Öffnungsschritte einzuleiten." Der Gesundheitsschutz müsse immer Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Wenn die Situation nicht zu ändern ist, warum werden die Regelungen der Corona-Hilfen nicht zugunsten der privaten Betreiber angepasst? Schnieder hierzu: "Unmittelbar nach dem Gespräch mit Herrn Thielen habe ich zahlreiche Gespräche und Korrespondenzen mit den für die Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen zuständigen Stellen in Berlin geführt. Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Problematik ebenfalls an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen." Er teile Albert Thielens Einschätzung und halte es ebenfalls für schwierig, die Antragsberechtigung bei den Wirtschaftshilfen an die steuerliche Einkunftsart zu knüpfen. Den Vorschlag von Thielens Steuerberater, eine bestimmte Mindest-Umsatzgröße als Antragsvoraussetzung heranzuziehen, halte er für den besseren Weg. "Ich habe diese Einschätzung deutlich gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium artikuliert. Ich bedauere es sehr, dass diese Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben." Die Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen obliege jedoch alleine dem Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium und nicht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, so Patrick Schnieder. Er verweist auf eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums, das herausstelle, dass die Corona-Wirtschaftshilfen auf die Existenzsicherung ausgerichtet seien: "Erfolgt die Vermietung von Ferienwohnungen im Nebenerwerb und nicht gewerblich, wird davon ausgegangen, dass weitere Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen," heißt es dort. Schnieder ist sich bewusst, dass diese Sichtweise für Betroffene "eine enorme Härte" darstelle. Mit den Wirtschaftshilfen würde man aber bereits an die finanzielle Belastungsgrenze des Bundeshaushalts stoßen. Daher hätten sich die Ministerien für diese Abgrenzung entschieden. (sas) Hintergrund Offener Brief von Albert Thielen vom 14.03.2021: Sehr geehrter Herr Schnieder, Bei Ihrem Besuch am 22.12.2021 bei uns in Dingdorf durften wir Ihnen die dramatische Situation der privaten Vermieter von Ferienhäusern darlegen und gemeinsam mit unserem Steuerberater [Anmerkung:Name von der Redaktion entfernt] Lösungsvorschläge erörtern. Betreiber von Ferienhäusern, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen werden explizit von der Novemberhilfe und weiteren Hilfen ausgeschlossen, während Vermieter von Ferienwohnungen , die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, antragsberechtigt sind. Für alle Betroffenen, die aus ihren Ferienwohnungen umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und einen oder mehrere Angestellte dort beschäftigt haben fallen somit alleine wegen der steuerlichen Einkunftsart aus der November-Hilfe heraus, obwohl teilweise sehr hohe zu versteuernde Einnahmen mit dieser Tätigkeit erzielt werden. Der Umsatzausfall im November und auch Dezember 2020 im Rahmen des Lockdowns führt somit für diese Betroffenen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen deren Ende und deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Sehr geehrter Herr Schnieder, Ihre Gespräche mit dem BMWi und den zuständigen Kollegen innerhalb der CDU/SU Bundestagsfraktion haben offensichtlich zu nichts geführt. Dies ist für mich und viele Betreiber von Privaten Ferienhäusern unverständlich und unfassbar. Die Lufthansa baut derzeit 38.000 Jobs ab und erhält ca. 9 Mrd. Euro an Novemberhilfe. McDonalds und Starbucks erhalten 75% des Umsatzes der Vorjahresmonate vom Staat zurück, wobei besonders ärgerlich hierbei ist, dass Starbucks oder McDonald's sowieso überwiegend vom Straßenverkauf leben und den können die Unternehmen auch im Lockdown weiterhin betreiben, die staatliche Hilfe bekommen sie obendrauf. Dies sind nur einige Beispiele, offensichtlich hilft die Politik mal wieder den Großen, und "die Kleinen lässt man hängen". Bei 100% Umsatzrückgang und 0% Hilfe. Was ist los in Berlin? Hören unser Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier und sein Kollege Finanzminister Olaf Scholz die Glocken nicht läuten. Kennt der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß die Ernsthaftigkeit der Situation der privaten Vermieter von Ferienhäusern nicht? Nicht nur Ich fühle mich von Berlin alleine und im Stich gelassen. Dies erfüllt mich mit Sorge, Wut und Unverständnis. Angesichts der bereits sieben Monate andauernden Schließung unserer Branche ist es Aufgabe der Politik, alles dafür tun, dass die unverschuldet in Not geratenen Betriebe eine Chance zum Überleben haben. Spätestens bei der nächsten Sitzung der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin am 22. März muss es einen konkreten Termin geben, wann Ferienwohnungen wieder Gäste beherbergen dürfen. Für private Vermieter von Ferienhäusern erwarte ich eine Gleichstellung der Hilfen zu den Gewerblichen Vermietern sowie eine rückwirkende Entschädigung. Mallorca zählt seit kurzem nicht mehr zum Risikogebiet. Wer von Deutschland nach Mallorca, natürlich unter der Einhaltung der geltenden Corona Schutzvorschriften reist, braucht zwar weiterhin einen Test für Spanien. Wer aber von Mallorca nach Deutschland reist, kann für diese Reise auf einen Test verzichten und muss keine Quarantänepflicht befolgen. Ostern wird die schöne Insel und alle Ihre Hotels auch Dank der Deutschen Touristen vermutlich Rappelvoll sein, während die Ferienhäuser in Deutschland trotz Hygienekonzept und eines irrationalen Beherbergungsverbotes leer stehen. Der Schutz unserer Bürger angesichts der Pandemie steht natürlich an oberster Stelle, aber wenn Lookdown, dann bitte für alle die Beherbergen und somit auch für Deutsche im Ausland. Mir jedenfalls fehlt die Gewissheit und der Glaube dass unsere Spanischen Freunde alles besser machen, wobei ja eigentlich das Reisen das größte Risiko darstellt. Von Stupbach mit dem Auto nach Gerolstein, von dort mit dem Zug nach Köln, mit dem Taxi zum Flughafen, ins Flugzeug nach Mallorca und dann mit dem Bus ins Hotel (1900Km) ist kein Problem für unsere Bundesregierung, aber mit 2 Personen die im gleichen Haushalt leben im eigenen Auto von Arzfeld nach Dingdorf ins Ferienhaus (17Km), das geht nicht. Sehr geehrter Herr Schnieder, ich verstehe das nicht, und ich glaube viele unserer Mitbürger auch nicht. Ich sehe die CDU geführte Bundesregierung in der Pflicht zu handeln. Am 26. September hat der mündige Bürger die Wahl und wird entscheiden was er von dieser Politik hält." Statement Patrick Schnieder: "Derzeit spitzt sich die Infektionslage leider erneut zu. Nach Einschätzung des RKI befinden wir uns am Anfang einer dritten Welle und es ist mit einem erneuten exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen zu rechnen. Es ist daher weiterhin unerlässlich, die Kontakte aber auch die Mobilität auf ein Minimum zu reduzieren. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass die Vermieter von Ferienunterkünften ebenso gute Hygienekonzepte erarbeitet haben wie Friseure, Gastronomen, Einzelhändler und andere Betroffene. Zu Beginn der kalten Jahreszeit war jedoch leider festzustellen, dass dies alleine nicht ausreichend war. Hinzu kommt in der aktuellen Situation die zunehmende Verbreitung der neuen Virus-Mutationen. Es zeigt sich derzeit, dass es bereits mit den aktuellen 'harten' Corona-Maßnahmen sehr schwer ist, das Virus in Schach zu halten. Eine Erkenntnis aus dem Lockdown im vergangenen Frühjahr ist, dass weniger Mobilität weniger Neuinfektionen bedeutet. Daher haben die Bundes- und Landesregierungen sich dafür entschieden, das Verbot touristischer Übernachtungen weiterhin aufrecht zu erhalten. Denn oftmals werden bis zum Urlaubsziel lange Wegstrecken mit Auto, Bahn, Fernbus oder Flugzeug zurückgelegt. Die Aufhebung der Reisewarnung für Mallorca durch das Auswärtigen Amt sehe ich daher äußerst kritisch. Angesichts der aktuellen Entwicklungen halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für verantwortbar, weitere Öffnungsschritte einzuleiten. Ich kann die Wut und Frustration der privaten Vermieter von Ferienunterkünften über diese Situation sehr gut nachvollziehen. Jedoch muss der Gesundheitsschutz immer Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Die aktuelle Situation stellt gerade deshalb eine besondere Härte für private Vermieter von Ferienunterkünften dar, da sie von den Corona-Wirtschaftshilfen ausgeschlossen sind. Unmittelbar nach dem Gespräch mit Herrn Thielen habe ich zahlreiche Gespräche und Korrespondenzen mit den für die Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen zuständigen Stellen in Berlin geführt. Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Problematik ebenfalls an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen. Ich teile Herrn Thielens Einschätzung und halte es ebenfalls für schwierig, die Antragsberechtigung bei den Wirtschaftshilfen an die steuerliche Einkunftsart zu knüpfen. Den Vorschlag von Herrn Thielens Steuerberater, eine bestimmte Mindest-Umsatzgröße als Antragsvoraussetzung heranzuziehen, hielte ich für den besseren Weg. Ich habe diese Einschätzung deutlich gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium artikuliert. Ich bedauere es sehr, dass diese Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben. Die Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen obliegt jedoch alleine dem Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium und nicht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die offizielle Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministerium lautet wie folgt: 'Für Vermieter von Gewerbeimmobilien gelten die gleichen Regeln wie auch für alle anderen Unternehmen. Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn die Vermietung (I) im Haupterwerb (mindestens 51 Prozent muss aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammen) und/oder mit Angestellten erfolgt, und zudem (II) gewerblich erfolgt (es wurde ein Gewerbe angemeldet und es liegt ein Gewerbeschein vor). Die reine Vermögensverwaltung wird im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme nicht gefördert. Sämtliche Corona-Hilfsprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums richten sich auf gewerbliche (bzw. freiberufliche) Tätigkeiten. Das Vorliegen eines Gewerbescheins ist daher bereits seit der Überbrückungshilfe I (April bis August 2020) eine Voraussetzung (mit Ausnahme der Freiberufler und der Landwirtschaft, da diese Tätigkeiten keinen Gewerbeschein erfordern). Sofern jemand gewerblich tätig ist, stellt dies jedoch keine Hürde dar, weil in solchen Fällen die Anmeldung des Gewerbes ohnehin vorgeschrieben ist. Die Frage ist daher, ob eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht, wenn Ferienwohnungen vermietet werden. Eine Gewerbeanmeldung erscheint in den Fällen unumgänglich, wenn aus der Vermietung von Ferienwohnungen ein Geschäftsmodell entwickelt wurde und der Lebensunterhalt damit bestritten wird. Wer eine Ferienwohnung auf Portalen etc. bewirbt und für eine hohe Auslastung sorgen möchte, lässt eine klare unternehmerische Gewinnerzielungsabsicht erkennen. Ein Gewerbe ist in diesem Fall anzumelden, vor allem wenn diese Tätigkeit dauerhaft angelegt ist. Von der reinen Vermögensverwaltung kann dann keine Rede mehr sein.' Das Bundeswirtschaftsministerium stellt in dieser Stellungnahme heraus, dass die Corona-Wirtschaftshilfen auf die Existenzsicherung ausgerichtet sind. Erfolgt die Vermietung von Ferienwohnungen im Nebenerwerb und nicht gewerblich, wird davon ausgegangen, dass weitere Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Diese Sichtweise stellt für die Betroffenen zweifelsfrei eine enorme Härte dar. Es gilt jedoch ebenfalls zu berücksichtigen, dass wir bereits mit den Wirtschaftshilfen in dieser Form an die finanzielle Belastungsgrenze des Bundeshaushalts stoßen. Daher haben sich die zuständigen Ministerien für diese Abgrenzung entschieden"


Meistgelesen