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Stefan Pauly

Angst vor einem Katzenhasser

Die Katze »Susi« (vorne) ist vermutlich an einer Vergiftung gestorben.

Die Katze »Susi« (vorne) ist vermutlich an einer Vergiftung gestorben.

Bild: privat

Zell. Bei Katzenbesitzern in Zell-Barl geht die Angst um. In und um die Waldbornstraße sind Katzen mit "seltsamen Verletzungen" offenbar keine Seltenheit. Zuletzt ist sogar eine Katze gestorben, eine weitere hat gerade so überlebt. Der Verdacht: die Katzen wurden vergiftet.

Martina Tan ist aktive Tierschützerin und Katzenbesitzerin. Sie hat die Konsequenzen aus den jüngsten Vorfällen gezogen. "Wir lassen unsere Tiere im Moment nicht aus dem Haus", erzählt sie, denn in ihrer Nachbarschaft sind vermutlich zwei Katzen vergiftet worden. Für "Susi", Katze einer Familie, die in der Waldbornstraße wohnt, kam jede Hilfe zu spät. "Das Tier ist letztlich über mehrere Tage elend zugrunde gegangen", erzählt der Familienvater. Die Katze könnte laut Untersuchungsbericht eines Tierarztes wegen einer Vergiftung der Lunge mit einem Insektizid gestorben sein. Die Aufnahme könnte über das kontaminierte Fell geschehen sein, denn im Magen waren keine Spuren von Gift nachweisbar. "Zuerst gab es erhöhten Speichelfluss und dann wurden Krämpfe immer heftiger", beschreibt der Mann die Symptome. Der Besuch beim Tierarzt kam zu spät.

Mehr Glück hatte die Besitzerin der Katze "Karla", die in ähnlicher Situation noch gerettet werden konnte. Die Katzenbesitzerin schildert aber, dass der gesundheitliche Zustand ihres Haustiers, das auch vergiftet worden sein könnte, in der vergangenen Woche noch Stunden nach dem Besuch in einer Tierklinik nicht gut gewesen sei. "Wir haben Strafanzeige bei der Polizei gestellt", so Martina Tan, die vermutet, dass die Vergiftung vorsätzlich herbeigeführt worden sein könnte. Deshalb hat sie in und um die Waldbornstraße auch Handzettel mit dem Schildern der Vorgänge verteilt. "Jeder Hinweis könnte wichtig sein", bittet sie um Mithilfe (Hinweise an die Polizeiinspektion in Zell unter: 0 65 42 / 9 86 70).

Sollte ein Täter oder eine Täterin ermittelt werden können, droht ihm oder ihr nach §17 Tierschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.


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