

Der Asylantrag von Abdi M. (links) ist rechtskräftig abgelehnt. Seit Jahren sitzt der 23-Jährige wegen Vergewaltigung in Haft. Nun soll er freikommen und kann nicht abgeschoben werden. Der Landkreis Cochem-Zell würde dies gerne, scheitert aber an den somalischen Behörden. Nun muss die Kreisverwaltung dem Somalier in Kürze eine Unterkunft im Kreis Cochem-Zell besorgen. Exklusiv-Foto: Zender
Von Mario Zender
Er ist ein vorbestrafter Gewaltverbrecher und sitzt bereits fast sieben Jahre in Haft. Auch in der Strafvollzugsanstalt Diez fiel Abdi M. immer wieder einschlägig auf, machte sich sogar sexuell an weibliches Gefängnispersonal »heran«. Nun steht demnächst die Haftentlassung des 23-Jährigen an. Und das besorgt, so WochenSpiegel-Informationen, die Sicherheitsbehörden im Kreis Cochem-Zell. Angefangen hat das Problem mit Abdi M. bereits 2014, als er aus seiner Heimatstadt Mogadischu in Somalia ins rund 9.500 Kilometer entfernte Deutschland kam. Aus der Asyl-Akte des damals 17-Jährigen geht hervor, dass er am 22. Februar 2014 illegal in die Bundesrepublik Deutschland einreiste und hier einen Asylantrag stellte. Drei Tage später kam er deshalb in die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende, kurz »Afa«, in Trier. Sechs Tage später zeigte er dann sein wahres Gesicht. Am 3. März 2014, es war Rosenmontag, vergewaltigte er ein 16-jähriges Mädchen und attackierte eine 21-jährige Frau. Einen Tag nach der Tat kam er in Untersuchungshaft und wurde am 1. Oktober 2014 vom Landgericht Trier, unter anderem wegen Vergewaltigung, zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Strafe verbüßte der Somalier in der Justizvollzugsanstalt in Diez. Haftende war für den 1. März 2020 geplant. Doch daraus wurde nichts. Grund: Der Asylbewerber wurde wieder straffällig. Am 2. Mai 2016 wurde er deshalb wegen Beleidigung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Am 15. Januar 2020 wurde Abdi M. erneut verurteilt. Zu sechs Monaten Haft wegen exhibitionistischer Handlungen in der Haftanstalt. Vier Monate später entblößte er sich vor einer Bediensteten der Strafvollzugsanstalt Diez sowie einer Praktikantin. Ein entsprechendes Verfahren wegen sexueller Nötigung läuft aktuell (Az. 2070 Js31516/20). Nach einer nun vermutlich kurzfristigen Haftstrafe wegen des neuen Vorfalles, würde Abdi M. in den Kreis Cochem-Zell kommen. Denn er war vor seiner Festnahme dem Landkreis von der ADD-Trier zugeteilt worden. Kreis-Pressesprecherin Selina Höllen: »Der Asylbewerber wurde dem Landkreis Cochem-Zell im Jahr 2015 mit Verteilungsverfügung der ADD Trier zugewiesen. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt sich aus Paragraf 1 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes, wonach unter anderem die Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden zur Aufnahme und Unterbringung verpflichtet sind.« Nach der rechtskräftigen Verurteilung des Mannes hat die Ausländerbehörde des Kreises Cochem-Zell demnach gegenüber dem Betroffenen seine Ausweisung und damit verbunden ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verfügt. Dennoch kann der Somalier nicht abgeschoben werden. Selina Höllen, Pressesprecherin der zuständigen Kreisverwaltung Cochem-Zell: »Zur Abschiebung wird ein Rückreisedokument benötigt, welches von den somalischen Behörden ausgestellt werden muss. Die somalischen Behörden stellen aktuell kein Rückreisedokument für eine Abschiebung aus. Insofern kann der Betroffene aktuell nicht abgeschoben werden.« Nach Informationen des WochenSpiegel soll der Asylbewerber nach seiner Haftentlassung offenbar durch die Kripo Mayen überwacht werden. Dafür gibt es in Rheinland-Pfalz seit 2009 das »Vorbeugende Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern« (kurz VISIER.rlp). Siehe auch Kommentar! KOMMENTARVölliges Unverständnisvon