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Guter Wein, schlechte Manieren

Wie ein dreister Autofahrer offenbar sein Nummernschild "frisierte"
 
Einfallsreich: Der Aufkleber der Silbernen Kammerpreismünze soll von einem 32-Jährigen als Zulassungssiegel genutzt worden sein.

Einfallsreich: Der Aufkleber der Silbernen Kammerpreismünze soll von einem 32-Jährigen als Zulassungssiegel genutzt worden sein.

Bild: Archiv

Ein kurioser Fall beschäftigt am Montag, 31. Januar, den Strafrichter beim Amtsgericht Cochem. Verantworten vor Gericht muss sich ein 32-jähriger Angeklagter, der sich offenbar schlauer fühlte, als die Polizei erlaubt. Ihm wird unter anderem wegen Urkundenfälschung der Prozess gemacht. Der Mann soll über einen polnischen Führerschein verfügt haben, ihm soll jedoch die Fahrerlaubnis am 11. Oktober 2018 entzogen worden sein. Er soll dennoch, unter anderem am 27. April 2021, mit seinem Pkw unterwegs gewesen sein. Dabei soll der Angeklagte an beiden Nummernschildern des Autos zuvor an die Stelle des amtlichen Siegels zwei runde Aufkleber mit der Aufschrift "Silberne Kammerpreismünze Landesprämierung - Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz" geklebt haben, um im Straßenverkehr eine amtliche Zulassung vorzutäuschen und den fehlenden Versicherungsschutz zu verschleiern. Tatsächlich soll der Pkw, so die Anklageschrift, aber schon im Januar 2020 abgemeldet worden sein. Die Aufkleber "Silberne Kammerpreismünze Landesprämierung - Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz" werden auf Weinflaschen angebracht, die bei einer Qualitätsprüfung besonders gut abgeschnitten haben. Woher der Angeklagte den Aufkleber hat oder ob er ihn eventuell von einer Flasche abgetrennt hat, geht aus der Mitteilung des Amtsgerichtes Cochem nicht hervor. Für den Prozess vor dem Amtsgericht kann sich der Angeklagte den Satz des antiken, griechischen Lyrikers Alkaios von Lesbos zu Herzen nehmen: "In vino veritas", was auf Deutsch heißt: "Im Wein liegt die Wahrheit." Strafrechtlich droht dem Mann laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bericht folgt. 


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