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Hausdurchsuchung bei Peter Bleser

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Peter Bleser wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz. In diesen Minuten findet im Privathaus des Abgeordneten in Brachtendorf eine Hausdurchsuchung statt.

Gegen Bleser besteht der Anfangsverdacht, dass er in den Jahren ab 2004 oder 2005 bis ins Jahr 2015 zunächst als Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Cochem-Zell und danach als Schatzmeister des CDU-Landesverbandes Rheinland Pfalz sechs Spenden - insgesamt 56.000 Euro - angenommen hat. Die Spenden sollen jeweils von einem anwaltlichen Konto überwiesen worden sein, dessen Treugeberin die Firma Nolilane N.V. war. Dabei soll erkennbar gewesen sein, dass die betreffenden Spenden von der Anwaltskanzlei lediglich durchgeleitet worden seien. In den Verwendungszwecken der betreffenden Überweisungen soll in einem Fall "Spende Mandant" gestanden haben. In mindestens vier Fällen soll sogar das Wort "Nolilane" verwendet worden sein. Die Zahlungen sollen Eingang in die Rechenschaftsberichte der beteiligten Verbände sowie der Gesamtpartei gefunden haben. Nach einer Überprüfung hat der Präsident des 18. Deutschen Bundestages diese Spenden als unzulässig angesehen. Er hat daher im April 2017 eine Strafzahlung in Höhe des Dreifachen der rechtswidrig angenommenen Spenden gegen die CDU Deutschlands festgesetzt. Daraus ergaben sich zureichende Hinweise dafür, dass dem CDU-Landesverband Rheinland-Pfalz, der öffentlichen Stellungnahmen zufolge, die Strafzahlung beglichen hat, sowie dem CDU-Kreisverband Cochem-Zell, der hierfür teilweise in Regress genommen werden kann, ein Vermögensnachteil entstanden ist. Hinsichtlich weiterer Zahlungen von Werner Mauss haben sich nach Prüfung durch den Präsidenten des 18. Deutschen Bundestages keine Hinweise auf eine unzulässige Spendenbehandlung und folglich auch kein Anfangsverdacht von Straftaten ergeben. Das Verfahren ist nach einer ersten Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Beschuldigten durch den 18. Deutschen Bundestag Ende Juni 2017 eingeleitet worden. Es wurde in der Folge wegen der Wahlen zum Deutschen Bundestag im September 2017 und der danach verfassungsrechtlich erneut eingetretenen Immunität des Beschuldigten zunächst wieder eingestellt und konnte mit der heute erfolgten immunitätsrechtlichen Entscheidung durch den Deutschen Bundestag fortgesetzt werden. Foto: Zender


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