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Stefan Pauly

Weinautomaten vor dem Aus?

Cochem. Neue Gesetzeslage ruft Behörden auf den Plan. Müssen Winzer beim Jugendschutz nachbessern?

In vielen Orten, wie hier in Ernst, sind mittlerweile Weinautomaten zu finden. Doch nun droht den Geräten das Aus. Grund ist das Jugendschutzgesetz, das grundsätzlich keinen Verkauf von Alkohol an Jugendliche zulässt

In vielen Orten, wie hier in Ernst, sind mittlerweile Weinautomaten zu finden. Doch nun droht den Geräten das Aus. Grund ist das Jugendschutzgesetz, das grundsätzlich keinen Verkauf von Alkohol an Jugendliche zulässt

Bild: Zender

Von Mario Zender

Immer mehr Winzer an der Mosel versuchen durch Weinautomaten an neue Kunden zu gelangen und dadurch ihren Weinabsatz zu erhöhen. Jede Flasche, die in einem solchen Automaten verkauft wird, muss der Winzer zudem nicht klimaschädlich durch die Republik fahren. Doch nun könnte den Automaten das Aus drohen.

Fast in jedem Ort im Kreis sind die mittlerweile zu finden. Zahlreiche Winzer nutzen Weinautomaten, um den Absatz zu steigern und ihre Ernten besser zu vermarkten. Und die Geschäfte, die die Winzer rund um die Uhr an den Automaten erzielen, sind mehr als gut. Insbesondere an Standorten mit hoher Frequenz - etwa an Bundesstraßen. Bislang haben die Behörden diese Automaten geduldet. Doch damit scheint nun Schluss zu sein.

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

Denn, so die Ordnungsbehörden, die Betreiber dieser Automaten würden gegen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell geht bei dem Thema nun offenbar rigoroser vor. Nach WochenSpiegel-Recherchen hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell nun bei einer Vielzahl der neuen Alkoholautomaten offenbar Zweifel an der vollständigen Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Gestützt wird die Auffassung der Cochemer Behörde auch durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg (Az. 7B983/22). Die Richter hatten entschieden, dass eine sogenannte "Wein-Box" gegen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstößt, wonach alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden dürfen. Dieses "Schicksal" könnte nun auch fast allen Weinautomaten an der Mosel drohen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn ein Automat in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. Der Paragraf 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 im Jugendschutzgesetz zeigt, dass es sich um eine bewusste "Verschärfung" der Ausnahmevorschrift zum Automatenverkaufsverbot für alkoholische Getränke im Vergleich zur Ausnahmevorschrift zum Tabakwarenautomatenverkaufsverbot handelt.

Für Verwaltungs-Juristen ist die Sache damit klar. Die meisten der Automaten an der Mosel stehen demnach nicht im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz. Für Winzer sind die neuen Vorschriften eine Katastrophe. Als einer der ersten hat der Ernster Winzer Peter Klaus die harte Linie der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu spüren bekommen. Er wollte einen Automaten an seiner Ferienwohnung im Ortskern von Ernst aufstellen, um so an neue Kunden für sein sechs Hektar großes Weingut zu kommen. Deshalb investierte er rund 12.000 Euro in einen Automaten. Doch aufstellen darf er ihn nicht. Nach einem gestellten Bauantrag hat ihm die Behörde nun mitgeteilt, dass die Genehmigung nicht erteilt werden kann und ihm nahegelegt, den Bauantrag zurückzuziehen. Der Ernster ist entsetzt von dem Vorgehen. "Jetzt habe ich das Geld investiert und darf das Gerät nicht aufstellen. Unfassbar."


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