Seitenlogo
stp

Wildunfälle müssen angezeigt werden

Aus gegebenem Anlass weist die Cochemer Polizei auf die Anzeigepflicht bei Unfällen mit Wild hin, die alle Verkehrsteilnehmer betrifft.

Wer krankes, verletztes oder verendetes Wild in der freien Natur wahrnimmt oder Wild angefahren oder überfahren hat, ist nach dem Gesetz verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen, so die Cochemer Polizei. Damit sei auch dem Tierschutz genüge getan. Nichtmeldungen könnten je nach Sachlage als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden. Themenfoto: Archiv


Weitere Nachrichten aus Kreis Cochem-Zell
Meistgelesen