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109 Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine neue COVID-19-Infektion in der Stadt Monschau, sechs Fälle in Roetgen und ein Dutzend weitere Corona-Fälle in der Gemeinde Simmerath meldet der Krisenstab der Städteregion Aachen. Derweil können ab Freitag auch Menschen der Jahrgänge 1944 und 1945 einen Impftermin machen.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 206 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.688. 19.390 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 515. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 59, 73 und 96 Jahren und zwei Männer im Alter von 64 und 71 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 153.  

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

773

9229

145

Alsdorf

186

1960

201

Baesweiler

124

1281

203

Eschweiler

142

2204

110

Herzogenrath

146

1862

155

Monschau

36

357

197

Roetgen

22

282

139

Simmerath

51

507

195

Stolberg

208

2372

149

Würselen

95

1634

152

noch nicht lokal zugeordnet

 

 

 

Gesamtergebnis

1783

21688

153

Impfungen bei den Über-70-Jährigen

Ab Freitag, 16. April 2021, 8 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen. Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.


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