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16 Corona-Fälle im Monschauer Land

Der Krisenstab meldet keine COVID-19-Neuinfektion aus den Nordeifel-Kommunen. Die Inzidenz liegt beständig unter 35, womit ab Freitag weitere Lockerungen möglich scheinen.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 10 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26438. Aktuell sind 424 Menschen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:  
Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    173    11319
Alsdorf    59    2490
Baesweiler    29    1503
Eschweiler    53    2700
Herzogenrath    15    2116
Monschau    1    405
Roetgen    9    346
Simmerath    6    590
Stolberg    56    2997
Würselen    23    1970
Gesamtergebnis    424    26438

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 576. In den letzten Tagen ist 75-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 21 aus.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenzen des RKI im Wochenrückblick:
Tag    Mi    Do    Fr    Sa    So    Mo    Di
Datum    02.06.21    03.06.21    04.06.21    05.06.21    06.06.21    07.06.21    08.06.21
Städte-Region    49    39    34    26    27    26    21
Land NRW*    42    39    34    31    28    27    26
* Voraussetzung für einige Öffnungsschritte in Stufe 1 ist eine stabile Landesinzidenz von unter 35.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die Coronaschutzverordnung sieht Öffnungsschritte bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger vor. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.

Seit Sonntag (06. Juni) gelten weitere Lockerungen gemäß Stufe 2 (Inzidenz 50 – 35,1). Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis morgen, 9. Juni, unter 35,1, dann würden ab Freitag, 11. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW, weitere Lockerungen gemäß Stufe 1 eintreten.

Gesundheitsamt stellt keine Nachweise für Genesene mehr aus

Seit dem 3. Mai werden vollständig Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten überall da gleichstellt, wo in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben. Demnach ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Das Gesundheitsamt der StädteRegion hat Mitte Mai alle Menschen per Post angeschrieben, die jemals mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Schon im Mai wurde darauf hingewiesen, dass alle positiv Getestete ihr Testergebnis (schriftlich oder digital) als Nachweis der Infektion aufbewahren müssen! Es wird keine nachträgliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes mehr geben.


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