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18 Menschen nachgewiesen mit COVID-19 infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion 1982 positive Fälle, davon 984 in der Stadt Aachen. 1869 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 95. Damit sind aktuell 18 Menschen in der StädteRegion nachgewiesen infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde von Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen pro 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf diese Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten in den zurückliegenden sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern bei 0,5. Die aktuelle gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Diese gilt bis zum 15. Juni 2020. Zudem ist dort auch schon die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW online, die ab dem kommenden Montag, 15. Juni Gültigkeit hat. Darin sind weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen enthalten. Einige wichtige Punkte sind: Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind jetzt unter Schutzauflagen, insbesondere auch zur  Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer erlaubt. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern gelten erweitere Anforderungen. Sie sind nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zulässig. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste. Private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, können wieder unter Auflagen stattfinden. Sie sind mit höchstens 50 Teilnehmern unter Schutzvorkehrungen (insbesondere Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer) erlaubt. Für den Handel wird die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks. Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt. Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden stattfinden. Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen zum Hygiene- und Infektionsschutz wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt. Die Ausübung von Kontaktsportarten ist auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sichergestellt werden. Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig. Neu ist  eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium: Tests auf das Coronavirus können in sensiblen Bereichen dadurch ausgeweitet werden – jetzt auch ohne Krankheitsanzeichen. Siehe: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Corona-Test-VO Konkret sollen nun grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die im Krankenhaus aufgenommen werden - unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Daneben können Gesundheitsämter oder Ärzte Tests für Menschen ohne Symptome veranlassen. Möglich werden damit umfassende Tests bei engen Kontakten zu Infizierten - zum Beispiel auch bei Corona-Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie in Pflegeheimen. Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) im Aachener Tivoli wird zum 13. Juni ruhend gestellt. Zuletzt gab es nur noch deutlich weniger als 100 Testungen pro Tag. Zwei mobile Teams arbeiten weiter vom Gesundheitsamt aus gezielt in Einrichtungen und sogenannten Hotspots, also überall da, wo Corona-Infizierte entdeckt oder vermutet werden. Auch die prophylaktisch arbeitenden Beraterteams sind weiterhin unterwegs. Die Maßnahme ist mit den beiden kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Stadt und Land abgestimmt. Hausärzte und Krankenhäuser übernehmen jetzt wieder die Abstriche bei ihren Patienten. Eine Reaktivierung des Abstrichzentrums ist mit Vorlauf jederzeit möglich. Positive Testergebnisse werden auch in Zukunft beim Gesundheitsamt bearbeitet. Von dort aus erfolgt weiterhin die konsequente Kontaktpersonennachverfolgung. Am heutigen Freitag, 12. Juni, ist das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli letztmalig von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin zu erhalten. In einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.


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