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20 Corona-Fälle im Monschauer Land

Strengere Maßnahmen für Reiserückkehrer und eine Aussetzung der Erhöhung auf Inzidensstufe 3 bis 19. August hat das Land NRW beschlossen, was nun auch für die Städteregion Aachen gilt.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 27.122 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Montag 45 Fälle mehr. Aktuell sind 290 Menschen nachgewiesen infiziert. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

Aachen

148

11641

Alsdorf

31

2547

Baesweiler

16

1535

Eschweiler

25

2780

Herzogenrath

9

2156

Monschau

6

418

Roetgen

3

352

Simmerath

11

608

Stolberg

23

3071

Würselen

17

2012

noch nicht lokal zugeordnet

1

2

Gesamtergebnis

290

27122

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 590. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 27 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 27. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung hat in der aktuellen Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 ist jedoch mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen zu prüfen. Aktuell gelten für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die Städteregion Aachen jeweils die Inzidenzstufe 1. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 19. August und ist nachzulesen unter: https://www.land.nrw/corona Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.

Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland

Nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV) muss jeder, der nach Deutschland einreist und mindestens 12 Jahre alt ist, ab sofort verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Test. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Wer in einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) war, muss grundsätzlich die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Man findet diese unter: https://www.einreiseanmeldung.de/ Für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gelten erweiterte Regelungen Grundsätzlich muss sich jeder nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann ist eine Quarantäne nicht erforderlich.  Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne-Pflicht. Sie können die Quarantäne auch ohne Test fünf Tage nach Einreise beenden. Alle Einreisenden aus einem Virusvariantengebiet müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Ebenfalls müssen alle, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, eine strikte 14-tägige Quarantäne auf eigene Kosten einhalten. Eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht. Ausnahme: Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beenden, wenn das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat. Weitere Ausnahme: Das betroffene Virusvariantengebiet wird noch während der Quarantänezeit in Deutschland zum Hochrisikogebiet herabgestuft. Dann gelten für die Beendigung der Quarantäne die Regelungen für Hochrisikogebiete. Als Virusvariantengebiet sind momentan unter anderem Brasilien und Südafrika deklariert. Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Ihrem Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder beim RKI. Alle, die in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben, müssen dies der zuständigen Behörde melden.


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