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52 Corona-Fälle im Monschauer Land

Vier neue Corona-Fälle in der Stadt Monschau, eine Neuinfektion in der Gemeinde Roetgen und sieben Fälle mehr in der Gemeinde Simmerath meldet der Krisenstab. Von den Öffnungsperspektiven profitiert die Städteregion Aachen nicht, da die Sieben-Tage-Inzidenz wieder leicht steigt und beständig über 100 liegt.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 14.05.2021, genau 200 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 25.503. Aktuell sind 1351 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    631    10938
Alsdorf    119    2370
Baesweiler    39    1438
Eschweiler    132    2630
Herzogenrath    76    2073
Monschau    11    393
Roetgen    12    332
Simmerath    29    572
Stolberg    202    2869
Würselen    98    1888
noch nicht lokal zugeordnet    2    
Gesamtergebnis    1351    25503 Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 557. In den vergangenen Tagen sind drei Männer im Alter von 67, 84 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 113 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Covid-Fälle bei der Aachener Firma Continental

Im Rahmen der Arbeitgeber-Testungen sind bei dem Aachener Reifenhersteller Continental am vergangenen Mittwoch positive Testungen aufgetreten. Daraufhin wurden umgehend alle betroffenen Personen einer PCR-Testung unterzogen und gezielt weitere Tests durchgeführt. Nach den bis dato vorliegenden Laborergebnissen sind dort insgesamt 19 Personen nachgewiesen infiziert. Weitere können folgen, weil noch Laborergebnisse ausstehen. Nach ersten Einschätzungen der Hygieneexperten lagen die Ursachen wahrscheinlich im Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pausen- und Umkleideräumen sowie in Fahrgemeinschaften und Gruppenbildungen außerhalb des Werkes. Die Krisenstäbe appellieren deshalb noch einmal an alle Arbeitnehmer, am Arbeitsplatz und auch während der Freizeit die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Neue Coronaschutzverordnung NRW mit Öffnungsperspektiven

Die aktuelle Coronaschutzverordnung zeigt in Bereichen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.
Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist. Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die „Bundesnotbremse“ zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.
Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

Quarantänepflicht für Urlauber, die aus den Niederlanden zurückkehren

Seit dem 13. Mai gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes. Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich grundsätzlich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, die aber direkt schon durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend. Neu ist, dass nun nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich ist! So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen, da diesen Situationen eine zwingend notwendige berufliche Tätigkeit zugrunde liegt oder ein Aufenthalt zur Ausbildung oder zum Studium zwingend notwendig ist. Sie müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.
Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten noch strengere Regelungen.


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