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53 Menschen mit COVID-19 nachweislich infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2095 positive Fälle, davon 1031 in der Stadt Aachen. 1942 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 100. Damit sind aktuell 53 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 6,7.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)

Die NRW-Landesregierung hat weitere Änderungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die seit dem 15.07.2020 gelten. Neben den Lockerungen wurde gleichzeitig eine Verlängerung der Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August beschlossen. Damit bleibt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbestehen. Überarbeitet wurden zudem die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards”.

Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO)

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt auf Ihre Einreise hinzuweisen! Alle Personen, die aus Risikogebieten einreisen, können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig auf das SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der die „Freitestung“ die Quarantänepflicht vorzeitig beendet werden. Das betrifft Reiserückkehrer, die auf anderem Wege als über die Flughäfen eingereist sind, und solche, die das Testangebot am Flughafen nicht genutzt haben. Reiserückkehrer müssen schriftlich gegenüber dem Arzt erklären, dass sie aus einem Risikogebiet gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts eingereist sind. Eine entsprechende Vereinbarung haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe getroffen. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.
Die neuen Verordnungen gelten ab dem 15. Juli 2020 und treten mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Regelbetrieb in den Kitas ab 17.08.2020

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat jetzt mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen ab dem 17. August wieder zum Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Pandemie zurückkehrt. Alle Kinder können dann – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, der Bedürfnisse der Kinder, der Interessen der Beschäftigten und der Belange der Familien – ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wieder im vertraglich vereinbarten Umfang besuchen. Dadurch sollen bewährte pädagogische Konzepte wieder umgesetzt werden können. Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist dann nicht mehr möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar. Über die Maskenpflicht bei den Beschäftigten entscheidet der jeweilige Träger der Einrichtung. Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Tests werden in vertragsärztlichen Praxen durchgeführt! Die Kosten dafür übernimmt das Land.


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