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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 38 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3816. 3084 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 622 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamtergebnis Sieben-Tage-Inzidenz Aachen 274 1855 105 Alsdorf 74 331 153 Baesweiler 75 225 299 Eschweiler 45 292 92 Herzogenrath 39 298 84 Monschau 18 90 145 Roetgen 6 28 69 Simmerath 19 104 136 Stolberg 36 312 73 Würselen 36 281 98 Gesamtergebnis 622 3816 113
Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Entsprechende Allgemeinverfügungen von Stadt und StädteRegion müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für „das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung“: Die Landesregierung empfiehlt dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis Ende Oktober und ist nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Wegen des Streiks im Öffentlichen Dienst ist das Bürgertelefon heute nur sehr eingeschränkt erreichbar!