Seitenlogo

55 Menschen mit COVID-19 infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1960 positive Fälle, davon 971 in der Stadt Aachen. 1814 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 91. Damit sind aktuell 55 Menschen in der StädteRegion infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 2.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die Coronaschutzverordnung wurde erneut aktualisiert und gilt aktuell bis zum 5. Juni 2020. Bildungsveranstaltungen in Schulen sind nun wieder grundsätzlich möglich und die Regelungen zu „atmungsintensiven Proben“ im Musikbereich wurden angepasst. Auch der Betrieb von Tattoo- und Piercingstudios und die Nutzung von Duschen und Umkleiden in Fitnessstudios sind unter Auflagen wieder erlaubt. Neben weiteren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet die Verordnung nun unter anderem Klarstellungen für standesamtliche Trauungen und erlaubt das Picknicken. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt untersagt. Die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt.

Abstrichzentrum

Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ändert, an die aktuelle Lage angepasst, ab dem 25. Mai die Öffnungszeiten. Das Zentrum am Tivoli ist ab kommenden Montag an Werktagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können. Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Weiter gilt, dass auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich sind. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.


Meistgelesen