Seitenlogo

71 Corona-Fälle im Monschauer Land

Ein neuer Corona-Fall in der Stadt Monschau, zwei in Roetgen und vier in Simmerath meldet der Krisenstab übers Wochenende. Das RKI hat aber Korrekturen bei den Sieben-Tage-Inzidenzen vorgenommen - mit Folgen für die Öffnungsperspektive von Schulen und Kindergärten.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 30. April 2021, 297 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 24183. Aktuell sind 1832 Menschen nachgewiesen infiziert. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 156 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ Da in der Regel an den Folgetagen noch Fälle mit einem Meldedatum an einem der Vortage nachübermittelt werden, erhöht sich die Sieben-Tage-Inzidenz bei rückwirkender Betrachtung. Deshalb hat das RKI jetzt erstmals auch eine Liste mit nachträglich aktualisierten Werten zu den kommunalen Sieben-Tage-Inzidenzen bereitgestellt. Diese Berechnung wäre aus Sicht der gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen von Beginn an sinnvoll gewesen! Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird ab heute seine Feststellungen auf Basis dieser korrigierten Liste erstellen. Allerdings wird das Land keine Feststellungen nachträglich korrigieren. Erst ab dem heutigen Feststellungsdatum werden die korrigierten Daten mit berücksichtigt. Dies bedeutet: Wenn sich nachträglich bezogen auf den heutigen Tag eine andere Feststellung aufgrund der Korrekturen ergibt, würde diese nachträglich so getroffen. Die Zahlen aus der nachträglichen Betrachtung findet man unter: https://www.rki.de/inzidenzen.   

Tag

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Datum

27.04.

28.04.

29.04.

30.04.

01.05.

02.05.

02.05.

RKI-Inzidenz

168

143

160

161

150

149

156

RKI-Korrigiert

173

168

171

168

160

157

-

  Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

Aachen

826

10327

Alsdorf

199

2255

Baesweiler

73

1402

Eschweiler

222

2497

Herzogenrath

98

1995

Monschau

18

381

Roetgen

27

324

Simmerath

26

541

Stolberg

227

2671

Würselen

112

1787

noch nicht lokal zugeordnet

3

3

Gesamtergebnis

1832

24183

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 534. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 65 Jahren sowie ein Mann im Alter von 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden

Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf den vom Bund vorgelegten Entwurf der Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen, die Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Corona-Virus des Landes angepasst. Ab dem 3. Mai werden vollständig Geimpfte und Genese den negativ Getesteten überall da gleichstellt, wo in der „Bundesnotbremse“ sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben. Demnach ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses - beispielsweise bei dem so genannten „click & meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Von geimpften und genesenen Menschen geht nach Überzeugung des Landes keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb werden Grundrechtseingriffe für diese Personengruppen insoweit zurückgenommen. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch: den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (in der Regel sind dazu zwei Impfungen erforderlich), den Nachweis eines positiven Testergebnisses*, das auf einer Labordiagnostik (PCR o.ä.) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder den Nachweis eines positiven Testergebnisses* in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Das Gesundheitsamt der StädteRegion wird jetzt alle Menschen per Post anschreiben, die jemals mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Mit den Briefen ist frühestens in der kommenden Woche zu rechnen. Ab sofort müssen positiv Getestete ihr Testergebnis (schriftlich oder digital) als Nachweis der Infektion aufbewahren! Hierüber wird es dann keine nachträgliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes mehr geben.

Impfungen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem aktuellen Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt. Seit dem 30. April 2021 können chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin buchen. Alternativ können sie sich bei den Hausärzten impfen lassen. Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist. Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.

Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen

Folgende Personengruppen können einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen vereinbaren: Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes   über www.staedteregion-aachen.de/impftermin Menschen mit Vorerkrankungen nach der Corona-Impfverordnung des Bundes sowie Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte Die Pflegebedürftigkeit ist dabei ausschließlich durch das Vorhandensein eines Pflegegrades definiert.  Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden. Bei der Verteilung von Restdosen sollen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren vorrangig berücksichtigt werden. Bevorzugt zu berücksichtigen sind auch Personen, die bei der Feuerwehr, der Polizei oder an weiterführenden Schulen tätig sind. Lehrer*innen von weiterführenden Schulen dürfen noch keine Termine über die Seite der StädteRegion vereinbaren. Die Impfung dieser Berufsgruppe erfolgt ausschließlich über die Warteliste für Restdosen am Ende des Tages. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen hat die Schulleitungen angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.


Meistgelesen