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72 Menschen mit COVID-19 infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Die Zahl der Coronafälle steigt seit einigen Tagen wieder stärker an. Um hierzu eine bessere Übersicht zu geben, werden von nun auch zusätzlich regelmäßig die Infektionszahlen in den einzelnen Kommunen veröffentlicht. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2181 positive Fälle. 2008 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 101. Hinzugekommen ist ein 92-jähriger Mann. Damit sind aktuell 72 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune Aktive Fälle Gesamtzahl der Fälle
Aachen 30 1070
Alsdorf 6 121
Baesweiler 10 96
Eschweiler 9 162
Herzogenrath 1 205
Monschau 0 63
Roetgen 1 21
Simmerath 0 78
Stolberg 10 171
Würselen 5 194
Gesamtergebnis 72 2181

Sieben-Tage-Inzidenz

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7,6. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) trägt den Beschlüssen und Vorgaben zu Schul- und Kitabetrieb Rechnung. Insbesondere werden die bereits kommunizierten Bestimmungen zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände festgeschrieben.
Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und vorläufig bis zum 31. August, ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
Es besteht eine feste Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
Ab 17. August 2020 nehmen die Kindertagesbetreuungsangebote den Regelbetrieb auf und es gilt wieder der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang. Bewährte pädagogische Konzepte können so umgesetzt werden. Es gelten auch hier die genannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. August 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


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