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Ein neuer Corona-Fall in der Gemeinde Roetgen, keiner in Monschau und vier Neuinfektionen in Simmerath meldet der Krisenstab.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 178 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.886. Aktuell sind 2149 Menschen nachgewiesen infiziert. Das RKI weist heute für die StädteRegion Aachen eine 7-Tage-Inzidenz von 161 aus.
Tag
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Datum
24.04.
25.04.
26.04.
27.04.
28.04.
29.04.
30.04.
Inzidenz
129
175
178
167
143
160
161
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
Aktiv
Gesamt
Aachen
947
10196
Alsdorf
268
2230
Baesweiler
111
1396
Eschweiler
251
2462
Herzogenrath
118
1977
Monschau
22
380
Roetgen
40
322
Simmerath
30
537
Stolberg
254
2631
Würselen
107
1754
noch nicht lokal zugeordnet
1
1
Gesamtergebnis
2149
23886
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 532. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 92 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Bundesweite Regelungen des Infektionsschutzgesetzes
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 23. April 2021 richten sich die Coronaschutzmaßnahmen ausschließlich nach den Inzidenzzahlen des RKI. Diese im Zuge der „Bundes-Notbremse“ relevanten Statistik ist nachzulesen unter: https://www.rki.de/inzidenzen.
Das IfSG unterscheidet im Wesentlichen zwischen drei Grenzwerten. Zum einen greifen Regelungen bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, zum zweiten ist der Inzidenzwert von 150 für Angebote des Einzelhandels („click & meet“) maßgeblich und zum dritten der Inzidenzwert von 165 für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Schule relevant.
Verschärfte Regelungen gelten weiterhin
Seit dem 29. April sind die Angebote des „click & meet“ in den nicht privilegierten Ladengeschäften nicht mehr zulässig. Es sind nur noch die Öffnung der privilegierten Ladengeschäfte mit Angeboten für den täglichen Bedarf (z.B. Supermärkte, Drogerien, Tankstellen….) sowie „click & collect“ möglich. Auch Präsenzunterricht und die Kindertagesbetreuung vor Ort sind ab heute nicht mehr erlaubt.
Vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen und Förderschulen ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
Die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung.
Darin heißt es, dass nur Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, ihre Kinder in die Betreuung geben dürfen. Dafür ist jetzt eine schriftliche Erklärung nötig. Zudem muss der wöchentliche Bedarf vorher angemeldet werden. Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet ist. Des Weiteren für „besondere Härtefälle" in Absprache mit dem Jugendamt. Auch die Kitas selbst haben die Möglichkeit, auf „bestimmte Familien" zuzugehen.
Voraussetzungen für die Aufhebung der verschärften Reglungen
Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten (also frühestens ab heute, 30. April) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert unterschreitet, so treten nach dem IfSG erst an dem übernächsten Tag (Tag 7) die Maßnahmen außer Kraft.
Für Schulen gilt eine Sonderregelung: Sie kehren immer erst am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Wechselunterricht zurück. Somit kann der Präsenzunterricht in der StädteRegion Aachen frühestens am 10. Mai wieder starten.
Krisenstäbe melden nur noch die 7-Tage-Inzidenz des RKI
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nur die vom RKI ausgewiesenen Inzidenzzahlen maßgeblich sind, haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beschlossen, nur noch die Inzidenzzahlen des RKI zu veröffentlichen. Auf eine Berechnung eigener Inzidenzwerte – auch für die einzelnen Kommunen – wird ab sofort verzichtet. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Ausgangssperre gilt auch in der Mai-Nacht
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr auch in der Nacht zum 1. Mai gielt! Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind zudem nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts. Die Krisenstäbe appellieren an alle Menschen, die ihrer oder ihrem Liebsten einen Maibaum setzen oder ein Maiherz bringen wollen, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Polizei und Ordnungsämter werden die Einhaltung der Corona-Regeln überwachen. Das gilt für alle Bräuche und Traditionen zum 1. Maitag.