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Drei weitere Todesfälle aus der Eifel

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Freitagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1465 positive Fälle gibt, davon 753 in der Stadt Aachen. 826 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.

Die Zahl gemeldeten Todesfälle liegt inzwischen bei 48. Hinzugekommen sind eine 83-jährige Frau, ein 83-jähriger Mann und zwei 85-jährige Männer aus Aachen, ein 78-jähriger Mann und eine 75-jährige Frau aus Monschau und eine 91-jährige Frau aus Simmerath. Alle bislang gestorbenen, auf das Corona-Virus positiv getesteten Personen gehörten nach bisherigem Erkenntnisstand zu den Risikogruppen, hatten multiple Vorerkrankungen und/oder geschwächte Immunsysteme nach Krebserkrankungen. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet waren. Abstrichzentren: Das Abstrichzentrum am Tivoli ist mit Blick auf die Feiertage am Ostersamstag geöffnet – von 9 bis 15 Uhr. Das Call-Center ist in dieser Zeit auch zu erreichen. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Dringender Appell zum Osterwochenende: Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf die üblichen Familienbesuche an Ostern zu verzichten. Alle Menschen sollten generell von privaten Reisen und Besuchen – auch von Verwandten – Abstand nehmen. Mit Blick auf das gute Wetter bitten die Ordnungsbehörden von Stadt und StädteRegion Aachen dringend darum, auf Fahrten in die nahegelegenen Erholungsgebiete zu verzichten. Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen! Niederlande sperren Heuvelland: Aus den Niederlanden kommt zu den Ostertagen die Nachricht, dass seit Donnerstag, 9. April, das Heuvelland in Süd-Limburg für Tagestouristen gesperrt ist. Notwendiger Zielverkehr ist aber weiterhin erlaubt. Aufgrund der Erfahrungen vom vergangenen Wochenende hält die Veiligheidsregio Zuid-Limburg diese Maßnahme für notwendig. So soll verhindert werden, dass große Gruppen von Menschen zusammenkommen und womöglich dazu beitragen, dass das Corona-Virus weiter verbreitet wird. Die Maßnahme gilt zunächst bis Mittwoch, 15. April. Die Maßnahme gilt für das Gebiet zwischen den Autobahnen A2 (bei Meerssen), A79, A76 (bei Voerendaal/Heerlen) und Eijsden, um den Tagestourismus im Heuvelland zu unterbinden. Die Schließung erfolgt täglich ab Donnerstag, 9. April, jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr. Auf der Grundlage der Auswertung des Osterwochenendes entscheidet die Veiligheidsregio Zuid-Limburg, ob eine der Maßnahme Verlängerung notwendig ist (siehe auch Info 445/20). Belgien verbietet touristische Aktivitäten: Auch Belgien untersagt es Touristen, ins Land zu kommen. So dürfen Zweitwohnsitze zum Beispiel in den Ardennen oder am Meer nicht aufgesucht werden. Ebenfalls von den Einschränkungen betroffen sind alle grenzüberschreitenden Wanderwege, von denen es im Dreiländereck einige gibt. Dazu gehören zum Beispiel die „Grenzrouten“, eine Sammlung mehrerer ausgewiesener Wanderwege zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Strenge Einreisebestimmungen für Deutschland (Corona-Einreiseverordnung – gültig ab 10. April 2020): Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, hat das Bundeskabinett entschieden, dass nicht notwendige Reisen zu vermeiden sind. Personen, die nicht in Deutschland wohnen, sollen nur noch aus triftigen Gründen nach Deutschland einreisen. Bei in Deutschland wohnhaften Personen soll nach der Einreise ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat auch Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zum Ein- und Rückreiseverkehr erlassen.

Diese Verordnung legt fest, dass Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben müssen und diese dann 14 Tage nicht verlassen dürfen. Sie müssen sich beim Gesundheitsamt ihres Kreises, der StädteRegion Aachen oder ihrer kreisfreien Stadt melden.

Abweichend davon sind Ausnahmen anerkannt, die das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrechterhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gewährleisten: Ausgenommen sind vor allem Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu 5 Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung (Schule, Hochschule) veranlasst ein- und ausreisen. Ausgenommen sind Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind. Ausgenommen sind Personen, deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates. Ausgenommen sind Personen, die einen triftigen Reisegrund haben. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Beerdigungen, Hochzeiten und Ähnliches. Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf. Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Zuständig dafür ist dann das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Die Verordnung findet man unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-09_coronaeinreisevo_nrw_mit_begruendung.pdf


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