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Elf nachweislich infizierte Menschen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2010 positive Fälle, davon 999 in der Stadt Aachen. 1900 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 99. Hinzugekommen ist ein 68-jähriger Mann. Damit sind aktuell 11 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 1.

Einreiseverordnung

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Eine Freitestung ist als Selbstzahler-Leistung bei den Hausärzten und der StädteRegion Aachen möglich. Es gilt immer die Einstufung des Landes am Tage der Wiedereinreise nach Deutschland. Die tagesaktuelle Liste der vom Robert-Koch- Institut ausgewiesenen Risikogebiete findet man unter der Adresse https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.

Corona-Schutzmaßnahmen

Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo) wurde am 07. Juli 2020 aktualisiert. Die Regelungen sind im Wesentlichen unverändert und gelten bis zum 16. Juli 2020. Große Festveranstaltungen sind nunmehr bis zum 31. Oktober 2020 untersagt. Nachzulesen ist die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona. Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.


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