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Infektionsketten brechen

Im Impfzentrum kratzen wieder Kufen über das Eis, am Tivoli wird sich wieder ausschließlich dem Sport gewidmet: Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist ab sofort am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg).
PCR- und Schnelltests bieten Zentrumsleiter Holger Hellwig, Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons und Dr. Ines Schöning im Kommunalen Abstrichzentrum am Bahnhof Rothe Erde allen an, die diese noch kostenlos durchführen lassen können. Foto: T. Förster

PCR- und Schnelltests bieten Zentrumsleiter Holger Hellwig, Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons und Dr. Ines Schöning im Kommunalen Abstrichzentrum am Bahnhof Rothe Erde allen an, die diese noch kostenlos durchführen lassen können. Foto: T. Förster

»Hier kann sich jeder testen lassen, der einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest hat«, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. Fällt ein Schnelltest positiv aus, kann im KAZ auch ein kostenloser PCR-Test durchgeführt werden - dafür ist eine Terminvereinbarung über www.staedteregion-aachen.de/kaz nötig. Außerdem kann hier die Freitestung nach einer Quarantäne erfolgen. Ziemons: »Wichtig ist: Die Durchführung kostenpflichtiger Tests ist nicht möglich und wir werben weiterhin fürs Impfen.« Nach wie vor gelte, dass Menschen mit coronatypischen Symptomen einen Arzt aufsuchen sollte. Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet - Container und Standfläche sind vorerst bis Ende April gemietet.

Leitindikatoren

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Seit dem 1. Oktober gilt unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 29. Oktober und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona
In der seit dem 19. Oktober geltenden Fassung der Coronaschutz-verordnung steht erneut, dass nicht immunisierte Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen oder vor oder bei Beginn der Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung durchführen müssen. Schnelltests (Bürgertests) müssen in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregelungen für bestimmte Personengruppen. Wer jetzt noch eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können. Ein Ausweis mit Foto ist in jedem Fall erforderlich. Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Das ist und bleibt kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden. Die Teststellen können frei über die Preisgestaltung der kostenpflichtigen Tests entscheiden. Eine bundeseinheitliche Preisvorgabe ist nicht vorgesehen.
Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zu Hause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten. Nach wie vor gilt außerdem: Wer coronatypische Symptome hat, kann weder an einer Bürgerteststelle noch im Kommunalen Abstrichzentrum getestet werden, sondern nur bei einem niedergelassenen Arzt. Hierzu muss unbedingt vorher ein Termin vereinbart werden!

Impfangebote in Bussen

Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe:  https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.
Außerdem kann man sich ab sofort immer donnerstags, freitags und samstags (13 bis 19 Uhr) in den Aachen-Arkaden (Trierer Str.1) impfen lassen. Auch die Impfbusse sind weiterhin im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.

Bürgerservice »Impfen«

Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Wenn man im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen, im Impfbus oder von mobilen Teams des Impfzentrums geimpft wurde, können dort folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
Genesenenzertifikate oder Impfzertifikate für Genesene; Nachtrag der Impfung im gelben Impfpass (Impfzertifikate erforderlich); Ausstellung von Impfzertifikakten bei Verlust des Originals
Wichtig: Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle


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