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Inzidenzstufe 1 schränkt wieder mehr ein

Niederlande ist wieder Hochinzidenzgebiet, NRW in Inzidenzstufe 1. Derweil sind Impfungen für alle Willigen ab 12 Jahren möglich und der Impfbus weiter unterwegs.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 26.924 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag (23. Juli) 40 Fälle mehr. Die Aufschlüsselung der Zahlen nach Kommunen wird am Mittwoch wieder veröffentlicht. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 590. In den vergangenen Tagen ist ein 71-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.  

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 24 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 17.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/


Für Nordrhein-Westfalen gilt erneut die Landesinzidenzstufe 1
Da auch die Landesinzidenz acht Tagen in Folge über 10 gelegen hat, gilt mit sofortiger Wirkung für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch folgende Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung.
•    Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos, bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
•    Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
•    Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.  
•    Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
•    In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
•    Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
•    Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.


Coronaschutzverordnung
In der StädteRegion Aachen gilt seit Samstag, 24. Juli, wieder die Inzidenzstufe 1. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen in der Übersicht:

    Inzidenzstufe 1
Kontaktbeschränkungen    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Kultur    Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten - ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport    Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test, Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test, ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
Freizeit    Freibäder ohne Test, Hallenbäder mit Test,
Bordelle usw. mit Test,
Clubs und Diskotheken nur in Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test,
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ? 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.
Einzelhandel    Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Gastronomie    wenn Landesinzidenz ebenfalls ? 35: auch Innengastronomie ohne Test
Beherbergung/ Tourismus    Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ? 35 kommen
Messen und Märkte    ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen und Kongresse    außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private Veranstaltungen    außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys    Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
Außerschulische Bildung    ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn Landesinzidenz ebenfalls ? 35: auch innen ohne Test
Kinder- und Jugendarbeit    Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test, Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Große Festveranstaltungen    ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ? 35: ohne Besucherbegrenzung

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 5. August. Die aktuellen Regelungen und die gesamte Verordnung findet man unter: https://www.land.nrw/corona


Bundesregierung stuft Niederlande wieder zum Hochinzidenzgebiet hoch
Wegen der hohen Infektionszahlen in den Niederlanden hat die Bundesregierung eine Neubewertung vorgenommen und das Nachbarland zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft. Konkret gelten ab Dienstag (27. Juli) für alle Einreisenden – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in den Niederlanden – folgende Regeln:
•    Anmeldepflicht vor der Einreise im digitalen Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de).
•    Quarantänepflicht für zehn Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie den Nachweis ihrer Impfung oder Genesung über das Einreiseportal übermitteln.
•    Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen. Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich. Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.
Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen. So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen.
Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.
 

Impfungen für alle ohne Termin möglich
Da aktuell deutlich größere Mengen an Impfstoff geliefert werden, sind Impfungen im Impfzentrum ohne Termin möglich. Alle Impfwilligen ab 16 Jahren können auch ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Mehr als der Personalausweis und – soweit vorhanden – der Impfpass sind nicht notwendig. Aufgrund der hohen Liefermengen kann zudem auch jeder vor Ort seinen Impfstoff frei wählen.
Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen.  
Das Impfzentrum ist täglich (auch am Wochenende) von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19 Uhr angenommen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.


Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren im Impfzentrum möglich. Alle Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Impfzentren dürfen ab sofort Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten. Das setzt allerdings zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Sorgeberechtigen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum voraus.
Die STIKO-Empfehlung ist dabei Grundlage des Handelns: Diese empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für Kinder ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelhaften Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Wichtig: Alle Erziehungsberechtigten müssen der Impfung zustimmen.
Um die Anwesenheit von Kinder- und Jugendärzt*innen sicherzustellen, werden zunächst nur an drei Wochentagen Impftermine für 12- bis 15-Jährige angeboten. Diese sind immer mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 20 Uhr. Ab sofort können Impftermine für Kinder von 12-15 Jahren im Impfzentrum Aachen vereinbart werden unter https://aachen.anny.co/b/book/impfzentrum-sr-ac-biontech


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