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Je eine Infektion in Roetgen und Simmerath

: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2503 positive Fälle, somit 26 mehr als Dienstag, den 15.09.2020. 2297 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 103 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 57/1224, Alsdorf: 13/154, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/200, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 5/214, Würselen: 7/213.
Gesamt: 103/2503.

Sieben-Tage-Inzidenz

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 18,5.

Coronaschutzverordnung

Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zum 30. September verlängert. Es handelt sich um eine weitestgehend inhaltsgleiche Fortschreibung der bekannten Regelungen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: Bei Sportveranstaltungen können künftig auch mehr als 300 Zuschauer zugelassen werden. Es gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen. Für bundesweite Teamsportveranstaltungen gibt es darüber hinaus eine Sonderregelung. Kontaktsport ist jetzt auch dann für zwei komplette Mannschaften möglich, wenn hierzu insgesamt mehr als 30 Spielerinnen und Spieler zählen.
Geregelt wurde in der aktuellen Verordnung zudem, dass gesundheitliche Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem 23. September 2020 durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden müssen. Der vom Oberverwaltungsgericht freigegebene Bereich der Prostitution wurde in einem eigenen Abschnitt der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen (Anlage zur CoronaSchutzVO) grundlegend festgelegt.

Coronabetreuungsverordnung und Coronaeinreiseverordnung

Die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung und der Coronabetreuungsverordnung wurden unverändert bis zum 30. September 2020 verlängert. Allerdings sind seit Dienstag (15.09.2020) Corona-Tests für Reisende, die aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, nicht mehr kostenlos. Nur für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und für Personen mit behördlicher Anordnung beziehungsweise einem Warnhinweis auf der Corona-App sind die Tests noch kostenlos.  Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen


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