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Keine Klage gegen Helmut Etschenberg

Die »Akte Etschenberg« schien bereits im letzten Sommer geschlossen. Damals hatte die Staatsanwaltschaft Aachen das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Städteregionsrat Helmut Etschenberg und vier andere Beschuldigte wegen der Höhergruppierung von Personalratsmitgliedern der StädteRegion Aachen eingestellt. Eine Beschwerde über diese Entscheidung hat nun die Generalstaatsanwaltschaft in Köln abgewiesen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war die Höhergruppierung der Personalratsmitglieder keine Untreue. Dazu hätte den Entscheidungsträgern bewusst sein müssen, dass auf die gewährten Zahlungen ersichtlich kein Anspruch besteht. Ein solch gravierender Verstoß liege nicht vor. Für eine vorsätzliche Schädigung der StädteRegion durch die Beschuldigten hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, haben die Fachleute aus der Domstadt die Einschätzung ihrer Aachener Kollegen bestätigt. »Als der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Peters die Generalstaatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft persönlich eingeschaltet hat, haben viele gestandene Sozialdemokraten, auch aus seiner Fraktion, den Kopf geschüttelt und mit völligem Unverständnis reagiert«, weiß der stellvertretende Städteregionsrat Axel Wirtz (CDU). »Umso mehr freut es mich, dass jetzt auch die nächsthöhere Ebene keine hinreichenden Gründe sieht, ein Verfahren aufzunehmen.«

Empathie und Sachverstand

Helmut Etschenberg habe in jungen Jahren bereits berufliche Verantwortung beim Kreis Aachen übernommen, war erfolgreicher Stadtdirektor in Monschau, dann Sozial- und Gesundheitsdezernent beim Kreis, später Kreisdirektor, Vertreter des Behördenleiters und schließlich sehr erfolgreich als der erste Städteregionsrat überhaupt. »Mit viel Empathie und Sachverstand hat er große Verantwortung und Leitungsfunktionen wahrgenommen«, lobt der langjährige politische Weggefährte. »Ich bin sehr froh, dass diese Entscheidungen so gefallen ist und glaube persönlich auch, dass die dienstrechtliche Beurteilung so sein wird.« Damit spricht Wirtz die Frage an, die die Verwaltung der Städteregion Aachen von externen Anwälten prüfen lassen will, nämlich ob es sich um ein internes, dienstrechtliches Vergehen gehandelt habe.


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