Seitenlogo

Notdienst für Vierbeiner hat seinen Preis

Der Hund hat sich die Pfote verletzt, das Pferd lahmt oder die Katze leidet unter Atemnot - und das ausgerechnet am Wochenende? Wie bei Menschen gibt es für solche Fälle auch für die Vierbeiner helfende Hände, die Notdienst versehen - und das ist längst nicht selbstverständlich.

»Viele Tierärzte bieten keinen Notdienst mehr an, da es in Nordrhein-Westfalen auch keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt«, weiß Dr. med. vet. Heribert Mertens, Vorsitzender der Aachener Kreisstelle der Tierärztekammer Nordrhein. Grund dafür ist nicht selten die schlechte Bezahlung der zusätzlichen Leistung. »Viele Kollegen wohnen nicht direkt an der Praxis - sie müssen also fahren, einen Mitarbeiter herbei beordern. Da entstehen immense Kosten, die in den meisten Notdienst-Fällen nicht durch die Gebühren gedeckt werden.« Und selbst Tierkliniken legen diesen Status ab, um von der Notdienst-Pflicht entbunden zu werden. »Das bereitet uns Sorgen, wenn wirtschaftliche Gründe die Versorgung der Tiere in Gefahr bringen«, zieht der Veterinär Parallelen zu ähnlichen Problemen in der Humanmedizin. Abhilfe soll nun eine Novelle in der Gebührenordnung für Tierärzte schaffen. Tierhalter müssen tiefer in die Tasche greifen, wenn sie den Notdienst für Hund, Katze und Co. in Anspruch nehmen. Demnach sind Kliniken und Tierarztpraxen verpflichtet, im Notdienst eine Pauschale in Höhe von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und der tatsächlichen Behandlungskosten zu erheben. Grundlage dazu bildet ein Beschluss des Bundesrates.

Um Verständnis bitten, Missbrauch vorbeugen

»Wer am Abend oder am Wochenende den Klempner oder Schlüsseldienst ruft, dem ist klar, dass er deutlich mehr zu zahlen hat«, zieht Dr. Mertens einen praktischen Vergleich. Reiner Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich, sieht das mit Sorgen: »Welcher armer Rentner, der sein Tier liebt, kann sich das noch leisten. Etliche Tiere werden dadurch leiden müssen, weil der Besitzer lieber bis zu den normalen Öffnungszeiten wartet.« Diese Sorge teilen die Tierärzte nicht. »Natürlich sind wir im Notfall für unsere Patienten da - jeder verlässt unsere Praxis mit unserer Handynummer«, versichert Dr. Pia Rizgalla, die gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Tierarztpraxis in Simmerath betreibt. Jedoch dürfe man außerhalb der Praxiszeiten auch ein Privatleben führen. »Im Gespräch mit dem Tierhalter selektieren wir die Situation und entscheiden dann, was zu tun ist.« Und dafür wird keine Gebühr verlangt. Das Gesetz dient aber nicht nur als finanzielle Basis für die Notdienstversorgung von Tieren, sie soll auch dem Missbrauch vorbeugen. Denn nicht selten seien es Lappalien, mit denen man im Notdienst vorstellig werde oder suche den Arzt auf, weil es gerade zeitlich passt, wissen die Mediziner. Die Gesetzesänderung sieht aber auch Ausnahmeregelungen in Einzelfällen vor. »Was mache ich mit der herrenlosen Katze, die dringend versorgt werden muss?«, fragt sich Rizgalla. Natürlich werde diese nicht arglos am Wegesrand liegen gelassen. »Und doch müssen wir sehen, dass wir nicht in Erklärungsnot geraten«, so Rizgalla. »Das Unterschreiten von Gebührensätzen ist verboten, auch wenn es der Tierhalter vielleicht nicht leisten kann«. Und leider gebe Kollegen, die nur auf einen Verstoß warten, um einem Mitbewerber des Strafbarmachens zu bezichtigen.

Das ändert sich...

Die Notdienstzeiten gelten künftig von 18 bis 8 Uhr, wobei das Wochenende für Tierärzte Freitagabend um 18 Uhr beginnt und Montagmorgen um 8 Uhr endet. Es sei denn, die Praxis hat samstags reguläre Öffnungszeiten.
Bei gesetzlichen Feiertagen dauert der relevante Zeitraum von 0 bis 24 Uhr.
Für Leistungen, die in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen im Rahmen des Notdienstes erbracht werden,  können die einfachen Gebührensätze bis zum Vierfachen erhöht werden.
Zudem steht dem Notdienst leistenden Tierarzt ab dem 1. Januar 2020 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro plus Mehrwertsteuer zu.


Meistgelesen