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Schüler gelten in Ferien nicht als getestet

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 44 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 53.

Während der Herbstferien wird die Regelung, dass Schüler_innen als getestet gelten, ausgesetzt. In der Zeit vom 11. bis 24. Oktober müssen Schüler_innen demnach, um die 3G-Regel zu erfüllen, ein negatives Testzertifikat vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Das gilt zum Beispiel beim Besuch im Schwimmbad, Kino, in der Bibliothek oder im Restaurant. Schüler_innen werden in den Ferien auf die Testungen bei Teststellen angewiesen sein. Für die Tests haben Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren. Weiterhin gilt bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests durchgeführt werden können. Eine ausführliche FAQ-Liste rund um Bürgertests sowie eine Liste aller aktiven Testzentren findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unterhttps://testen-in-aachen.de/ 

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen angepasst. Danach gilt seit dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Keine Maskenpflicht im Freien
Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
 
PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden
Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.
 
Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen wird.
 
Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben
In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich; vielmehr wird die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.
 
Die Coronaschutzverordnung gilt einstweilen bis zum 29. Oktober 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

Impfzentrum geschlossen

Hausärzte übernehmen die Impfungen. Impfbusse werden situativ eingesetzt.
Seit dem 01. Oktober sind die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen geschlossen. Eine Impfung ist weiterhin jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Wenn Sie eine Zweitimpfung benötigen oder sich erstmalig impfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Sollten Sie keinen Hausarzt haben, können Sie im Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister einen Arzt oder eine Ärztin in Ihrer Nähe finden. Die Impfung ist in jedem Fall kostenlos!

Auch die Impfbusse sind weiterhin im Einsatz und von Montag bis Samstag in der StädteRegion Aachen unterwegs. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.


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