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So funktioniert das mit der Wahl

Eine Verschiebung wegen der Corona-Pandemie gibt es nicht: Die Kommunalwahlen am 13. September finden statt. Die risikoärmste Möglichkeit zu wählen ist wohl die Briefwahl.
Ob per Stimmzettel-Einwurf in die Wahlurne oder per Briefwahl. Am 13. September wählen die Menschen in Nordrhein-Westfalen Bürgermeister und Stadt- bzw. Gemeinderäte. Foto: Archivfoto

Ob per Stimmzettel-Einwurf in die Wahlurne oder per Briefwahl. Am 13. September wählen die Menschen in Nordrhein-Westfalen Bürgermeister und Stadt- bzw. Gemeinderäte. Foto: Archivfoto

Somit werden auch in den Kommunen des Monschauer Landes am zweiten Sonntag im September von 8 bis 18 Uhr die Bürgermeister, Landräte, Stadträte, Gemeinderäte und Bezirksvertretungen  - also die Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene gewählt. Die Wahlperiode beträgt einheitlich fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wo kann ich wählen?

Alle Wahlberechtigten werden bis drei Wochen vor Wahltermin benachrichtigt. Aus den Unterlagen geht hervor, in welches Wahllokal der Wähler am 13. September gehen kann, um seine Stimme abzugeben. Wer sich nicht selbst auf den Weg zum Wahllokal machen möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist, kann auf die Briefwahl zurückgreifen.

Wie geht Briefwahl?

Die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl sind nicht Teil der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl muss erst bei der zuständigen Behörde beantragt werden.  Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag vor der Wahl, 11. September, um 18 Uhr. Von großer Wichtigkeit ist es, dass der Wahlbriefumschlag rechtzeitig abgegeben wird.

Wer hat gewonnen?

Die Auszählung der Wahl beginnt nach der Schließung der Wahllokale. Bis 18 Uhr können Wähler am 13. September das Wahllokal für die Stimmabgabe aufsuchen. Auch die Briefwahl wird erst nach Schließung der Wahllokale ausgezählt. Bei den meisten Kommunalwahlen sind bereits am Wahlabend viele Ergebnisse von Bürgermeister- und Landratswahlen bekannt. Für den Fall, dass kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, wird eine Stichwahl zwischen entscheiden. Der Termin für die Stichwahlen ist der 27. September.


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