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Wieder 13 Menschen nachweislich infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2021 positive Fälle, davon 1002 in der Stadt Aachen. 1908 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 100. Damit sind aktuell 13 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 2.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)

Die NRW-Landesregierung hat weitere Änderungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab Mittwoch (15.07.2020) gelten. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird darin von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht. An privaten Festen aus besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder Beerdigungen, dürfen 150 Personen teilnehmen, wenn eine Kontaktverfolgung sichergestellt ist. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen muss ab 300 Personen, statt bislang 100, ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Neben den Lockerungen wurde gleichzeitig eine Verlängerung der Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August beschlossen. Damit bleibt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbestehen. Überarbeitet wurden auch die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards”.

Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO)

Die Coronaeinreiseverordnung wurde überarbeitet. Insbesondere bei der Einreise aus Risikogebieten gilt nun nicht mehr automatisch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für Beschäftigte der „kritischen Infrastruktur”, sondern nur nach einem negativen Testergebnis. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Eine Freitestung ist als Selbstzahler-Leistung bei den Hausärzten und der StädteRegion Aachen möglich. Es gilt immer die Einstufung des Landes am Tage der Wiedereinreise nach Deutschland. Die tagesaktuelle Liste der vom Robert-Koch- Institut ausgewiesenen Risikogebiete findet man unter der Adresse https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.

Betreuungsinfrastrukturverordnung (CoronaBetrVO)

Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen bleibt nahezu unverändert. Generell zugelassen wird darin jetzt eine mögliche Nutzung der Schulgebäude zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen. Außerdem entfällt die Zwischenreinigung der Schulräume beim Wechsel der Lerngruppe. Die Reinigung der Schulräume hat weiterhin regelmäßig und falls erforderlich mit kürzeren Abständen als im Normalbetrieb zu erfolgen. Die neuen Verordnungen gelten ab dem 15. Juli 2020 und treten mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft. Nachzulesen sind die aktuellen Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


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