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Glasfreie Zone um Rathaus und Zelt

Am Fettdonnerstag soll das Roetgener Ortszentrum rund um das Rathaus und dem Festzelt der KG Roetgen auf dem Wervicq-Platz sicherer werden. Hierzu erließ die Gemeindeverwaltung nun eine »Allgemeinverfügung Glasverbot«, die einen scherbenfreien Altweiberdonnerstag garantieren soll. Damit soll das Scherbenmeer eingedämmt werden, weil sich in der Vergangenheit am Fettdonnerstag viele Menschen an Glasscherben verletzten.

Die Verordnung der Gemeinde gilt vom 8. Februar, 8.00 Uhr bis zum Folgetag um 8.00 Uhr. Kontrolliert wird die Einhaltung der Verfügung im Übrigen vom Ordnungsamt. Auch die Verantwortlichen der KG Roetgen weisen darauf hin, dass die Besucher an Weiberfastnacht keine Glasflaschen und Glasbehälter mit in das Ortszentrum bringen dürfen und bittet die Besucher ihrer Veranstaltung an diesem Tag um Mithilfe, um das Verletzungsrisiko durch Glasbruch zu minimieren. Sie appeliert: »Verzichten Sie bei Ihrem Festzeltbesuch auch auf die Mitnahme von Glassbehältern und -flaschen und sorgen Sie für ein reibungsloses Passieren der Zugänge«.

Jugendliche widersetzen sich

Detailliert gilt das Glasverbot im Bereich des Neumarkers Weges und der Hauptstraße ab Einmündung Rosentalstraße bis Einmündung Lammerskreuzstraße einschließlich des Marktplatzes. Wie die Gemeinde in ihrer Verfügung erläutert, hat sich dieser Bereich nach den Feststellungen von Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdienst seit vielen Jahren als Hauptanziehungspunkt für die zumeist jugendlichen Feiernden des Festzeltes herausgestellt. Da in den beiden letzten Jahren offensichtlich eine ordnungsgemäße Entsorgung der Getränkebehältnisse unterblieb, sah sich die Gemeinde zum Erlass mehr oder weniger gezwungen.

Gewaltbereit durch Alkohol

Zudem wird von ihrer Seite in der Verfügung auf die gesteigerte Gewaltbereitschaft bei vermehrtem Alkoholgenuss hingewiesen, wodurch es möglicherweise zu Verletzungen kommen könnte. Abschließend heißt es in der Verfügung; » Die Erfahrungen der Jahre 2016 und 2017 haben gezeigt, dass die bestehenden intensiven Maßnahmen selbst in enger Zusammenarbeit mit dem Veranstalter, dem Ausschankbetreiber und verschiedener Behörden nicht ausreichen, um die gegenwärtigen erheblichen Gefahren durch Gläser, Glasflaschen und Scherben zu verhindern«.


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