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Gebühren für Abwasser fair berechnen

Das Thema ist so alt wie die politische Organisation selbst. Und doch ist es der Unabhängigen Wählergemeinschaft in nunmehr 27 Jahren nicht gelungen eine in ihren Augen gerechte Abrechnung der Abwassergebühren herbeizuführen.
1003,10 Euro zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt in der Gemeinde Simmerath für sein Abwasser - das Vierfache der günstigsten Kommunen im Land. Der Bund der Steuerzahler zettelt eine Musterklage an, die UWG unterstützt den Rechtsstreit.

1003,10 Euro zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt in der Gemeinde Simmerath für sein Abwasser - das Vierfache der günstigsten Kommunen im Land. Der Bund der Steuerzahler zettelt eine Musterklage an, die UWG unterstützt den Rechtsstreit.

»Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) hat eine Musterklage angeschoben, der sich jeder Privatmann anschließen kann«, weiß Helmut Keischgens. Dafür müsse nur Widerspruch gegen den Abwassergebühren-Bescheid der jeweiligen Kommune eingelegt werden. Keischgens: »Es kann nicht teurer werden, aber, wenn wir vor Gericht Recht bekommen, dann profitieren die Gebührenzahler davon, die Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen frühestens im nächsten Jahr.« Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt schwanken die Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser zwischen 246,50 Euro und 1246,60 Euro in NRW. »Das hat unter anderem topografische Gründe, etwa wie dicht besiedelt die Kommune oder wie die Beschaffenheit des Erdreiches bei Baumaßnahmen sind«, weiß Reinhold Köller, der als Fraktionsvorsitzender der UWG bei den Haushaltsberatungen der Gemeinde Simmerath dieses Thema wieder angesprochen hat. 1227,60 Euro muss in der Stadt Monschau für 200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch, die in den Kanal fließen und 130 Quadratmeter vollversiegelter Fläche berappen – Platz zwei in der NRW-Statistik des BdSt. Aber auch die Gemeinde Simmerath gehört mit 1003,10 Euro und Platz 24 zu den teuren der insgesamt 396 Städte und Gemeinden im Land.

Zinssatz aus 50 Jahren berechnet

Was die UWG besonders stört ist die Gebührenberechnung. Die Höhe des Zinssatzes bei der Kalkulation ist variabel. »Er kann mit bis zu 5,92 Prozent angesetzt werden, weil das wohl der mittlere Zinssatz der letzten 50 Jahre ist«, weiß Keischgens. Realitätsfern finden das die UWGler in Zeiten einer anhaltenden Niedrigzinsphase. In Simmerath werden vier Prozent veranschlagt: »Das bedeuten Einnahmen von rund 350.000 Euro und damit fast die komplette Summe, die die Gemeinde jährlich für ihre 36 Millionen Euro Schulden zahlen muss«, rechnet Köller vor. Zudem würden die auf das Abwasser erhobenen Zinsen nicht explizit für spätere Kanalbaumaßnahmen genutzt, sondern fließen dem allgemeinen Haushalt zu. »Politisch finden wir für unsere Forderung, die einzig eine faire Berechnung für den Gebührenzahler bedeutet, kaum Gehör. Daher hoffen wir jetzt auf die Justiz und fordern die Bürger auf, sich der Musterklage anzuschließen«, erklärt Köller. Weitere Infos und das entsprechende Formular findet man auf www.steuerzahler.de/nrw/abwasser


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