Gebühren für Abwasser fair berechnen
»Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) hat eine Musterklage angeschoben, der sich jeder Privatmann anschließen kann«, weiß Helmut Keischgens. Dafür müsse nur Widerspruch gegen den Abwassergebühren-Bescheid der jeweiligen Kommune eingelegt werden. Keischgens: »Es kann nicht teurer werden, aber, wenn wir vor Gericht Recht bekommen, dann profitieren die Gebührenzahler davon, die Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen frühestens im nächsten Jahr.« Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt schwanken die Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser zwischen 246,50 Euro und 1246,60 Euro in NRW. »Das hat unter anderem topografische Gründe, etwa wie dicht besiedelt die Kommune oder wie die Beschaffenheit des Erdreiches bei Baumaßnahmen sind«, weiß Reinhold Köller, der als Fraktionsvorsitzender der UWG bei den Haushaltsberatungen der Gemeinde Simmerath dieses Thema wieder angesprochen hat. 1227,60 Euro muss in der Stadt Monschau für 200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch, die in den Kanal fließen und 130 Quadratmeter vollversiegelter Fläche berappen – Platz zwei in der NRW-Statistik des BdSt. Aber auch die Gemeinde Simmerath gehört mit 1003,10 Euro und Platz 24 zu den teuren der insgesamt 396 Städte und Gemeinden im Land.